Leistungen

Wildtierschützerin oder Wildtierschützer – Anerkennung beantragen

Sie haben einen Wildtierschützerlehrgang erfolgreich abgeschlossen? Dann können Sie sich beim Landratsamt als Wildtierschützerin oder Wildtierschützer anerkennen lassen.

Onlineantrag und Formulare

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie erfüllen folgende Voraussetzungen:

  • Sie haben einen Wildtierschützerlehrgang erfolgreich abgeschlossen. Alternativ haben Sie ein Forststudium oder eine Revierjägerausbildung abgeschlossen.
  • Sie besitzen einen gültigen deutschen Jagdschein.
  • Die Jagdausübungsberechtigten sind mit Ihrer Anerkennung einverstanden.
  • Die Verpächterinnen und Verpächter sind mit Ihrer Anerkennung einverstanden.

Verfahrensablauf

Sie beantragen die Anerkennung schriftlich beim Landratsamt.

  • Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus.
  • Fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
  • Reichen Sie den Antrag beim Landratsamt ein.
  • Das Landratsamt prüft Ihren Antrag und die Unterlagen.
  • Sie erhalten eine Nachricht über das Ergebnis.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Zertifikat über den bestandenen Wildtierschützerlehrgang oder Nachweis über ein abgeschlossenes Forststudium oder Nachweis über eine abgeschlossene Revierjägerausbildung
  • Lichtbild

Kosten

55,00 Euro

Bearbeitungsdauer

keine Angaben

Hinweise

Als Wildtierschützerin oder Wildtierschützer sind Sie eine speziell ausgebildete Jägerin oder ein speziell ausgebildeter Jäger. Sie werden nach dem Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) behördlich anerkannt. Sie übernehmen Aufgaben der Hege, der Beratung und des Wildtiermanagements.

Vertiefende Informationen

keine

Rechtsgrundlage

§ 48 Absatz 2 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG)

Freigabevermerk

08.10.2026 LRA Emmendingen, FB 241

Kontakt

Gemeinde Biederbach
Tel.: 07682/9116-0
E-Mail: gemeinde@biederbach.de

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