Anmeldung Betreuungsplatz
Informationen zur Zentralen Vormerkung für Kindergarten- und Krippenplätze der Gemeinde Biederbach
Allgemeine Informationen
Über diesen Link haben Sie die Möglichkeit eine Vormerkung für einen Betreuungsplatz in den Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Biederbach zu hinterlegen. Für die Vergabe eines Kindergartenplatzes in der Gemeinde Biederbach ist es verbindlich, dass zuvor eine zentrale Vormerkung über diese Internetseite erfolgt ist.
Sie haben im Ü3-Bereich die Möglichkeit, die zwei Einrichtungen nach Priorität zu sortieren.
In allen Einrichtungen behalten wir uns Änderungen des Betreuungsangebot bis zum tatsächlichen Betreuungsbeginn vor.
Die Platzvergabe erfolgt zentral über die Gemeinde Biederbach, nach Rücksprache mit den Einrichtungen. Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Vormerkung um keinen Vertragsabschluss mit einem Einrichtungsträger handelt. Dieser erfolgt erst im Nachgang, nachdem die Gemeinde die Betreuungsplätze vergeben hat.
Die aktuellen Aufnahmekriterien für die Kindergärten der Gemeinde Biederbach sind:
Unter Berücksichtigung des geltenden Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bzw. ab Vollendung des ersten Lebensjahres sowie unter Beachtung des § 24 SGB VIII werden folgende Kriterien zur Vergabe von Betreuungsplätzen in der Gemeinde Biederbach angewandt. Die Kriterien finden in nachrangiger Ordnung Anwendung:
1. Familien mit Wohnort Biederbach haben Vorrang.
2. Geschwisterkinder in der Einrichtung haben Vorrang.
3. Alter des Kindes (Vollendung des 3. Lebensjahres).
Soziale Härte findet im Einzelfall Anwendung: Berufstätigkeit (beider Elternteile)/ alleinerziehend/ Pflege von Angehörigen/ fehlende familiäre Unterstützungsmöglichkeiten.
Kinder mit Integrations- und Fluchthintergrund sollten nach Möglichkeit gleichmäßig in den Einrichtungen betreut werden. Zur Gewinnung von Fachpersonal sowie aus Gründen der Personalentwicklung werden für Kinder von Mitarbeiter/innen, falls erforderlich, vorrangig Plätze zur Verfügung gestellt. Dies gilt auch bei einem außerhalb Biederbachs liegenden Wohnort.
Bitte beachten Sie, dass für die weiterführende Betreuung nach dem 3. Lebensjahr (Wechsel aus der Kleinkindbetreuung in eine Kindergartengruppe) ebenfalls eine separate Vormerkung im System erforderlich ist. Für diese Anmeldung gelten dieselben o. g. Aufnahmekriterien.
Durch die Nutzung der Vormerkung erklären Sie sich einverstanden, dass die von Ihnen gemachten Angaben von der Gemeinde Biederbach und den von Ihnen ausgewählten Einrichtungen und deren Träger verarbeitet werden können. Die von Ihnen in der Zentralen Vormerkung eingegebenen oder per Mail, Post, Telefon oder im persönlichen Gespräch übermittelten Daten werden nur zur Vergabe eines Betreuungsplatzes in einer Kindertageseinrichtung in der Gemeinde Biederbach und ohne personenbezogene Daten für die Bedarfsplanung verarbeitet.
Die Daten werden automatisch gelöscht, sobald das Kind in einer Einrichtung verbindlich angemeldet und aufgenommen worden ist und die Angaben für eine weitere Vermittlung nicht mehr erforderlich sind.
Auf Ihren ausdrücklichen Wunsch, werden die Daten jederzeit gelöscht. In diesem Fall kann kein Betreuungsplatz mehr beansprucht werden.
Ferner verpflichten Sie sich dazu der Gemeinde Biederbach eventuelle Änderungen in den gemachten Angaben unverzüglich mitzuteilen.
Antwort auf Fragen zum Programm bekommen Sie unter Tel. 07682/9116-11 oder senden Sie eine E-Mail an betreuungsplatz@biederbach.de
Anmeldung für die Kindergartenjahre 2025/2026 und 2026/2027
Die Anmeldung und Platzvergabe für Betreuungseinrichtungen in der Gemeinde Biederbach erfordert eine verpflichtende Vormerkung im zentralen Online-Vormerkungssystem. Die Anmeldetage für das Kindergartenjahr 2025/2026 (1. September 2025 bis 31. August 2026) fanden im Februar 2025 statt. Später eingehende Vormerkungen werden als Nachmeldungen geführt und erst nach der Berücksichtigung aller Anmeldungen aus der regulären Frist unter Einhaltung der festgelegten Kriterien bearbeitet.
Für das Kindergartenjahr 2026/2027 finden die Anmeldetage vom 29. September bis 31. Oktober 2025 statt. Zu- bzw. Absagen der Betreuungsplätze werden voraussichtlich im Dezember 2025 versendet.
So funktioniert die Online-Vormerkung
- Registrieren Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse sowie Ihrem Vor- und Nachnamen.
- Nach dem Registrieren erhalten Sie automatisch eine E-Mail (prüfen Sie ggf. Ihren Spam-Ordner).
- Mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort können Sie sich dann im Vormerksystem anmelden.
- Geben Sie die notwendigen Angaben zu Ihnen und Ihrem Kind ein.
- Wählen Sie Ihre Wunschbetreuungseinrichtung und eine alternative Einrichtung aus, bei denen Sie Ihr Kind in die Vormerkliste aufnehmen lassen möchten. Hierbei können Sie auch die gewünschte Betreuungszeit angeben. Bitte beachten Sie, dass eine Betreuung ab einem Jahr nur von der Kleinkindbetreuung Zwergenhaus angeboten wird.
- Speichern Sie den Fragebogen. Damit ist Ihre Vormerkung registriert.
Bitte beachten Sie:
- Jedes Kind kann nur einmal vorgemerkt werden.
- Die Vormerkung ist ab Geburt des Kindes möglich.
- Bei Nachmeldungen sollten Sie Ihr Kind mindestens sechs Monate vor dem gewünschten Aufnahmedatum anmelden.
- Auch für den Übergang von der Kleinkindbetreuung in eine Kindergartengruppe nach dem 3. Lebensjahr ist eine separate Vormerkung im System erforderlich. Hierbei gelten die gleichen Aufnahmekriterien.
- Bei Nachmeldungen kann die Rückmeldung der gewünschten Einrichtung bis zu 6 Wochen dauern.
Hier geht es zum Online-Vormerkungssystem der Gemeinde Biederbach.
Kontakt
Gemeindeverwaltung
Tel.: 07682/9116-0
E-Mail: gemeinde@biederbach.de