Anmeldung Betreuungsplatz

Über diesen Link haben Sie die Möglichkeit eine Vormerkung für einen Betreuungsplatz in den Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Biederbach zu hinterlegen. Für die Vergabe eines Kindergartenplatzes in der Gemeinde Biederbach ist es verbindlich, dass zuvor eine zentrale Vormerkung über diese Internetseite erfolgt ist.

Sie haben im Ü3-Bereich die Möglichkeit, die zwei Einrichtungen nach Priorität zu sortieren.

In allen Einrichtungen behalten wir uns Änderungen des Betreuungsangebot bis zum tatsächlichen Betreuungsbeginn vor.

Die Platzvergabe erfolgt zentral über die Gemeinde Biederbach, nach Rücksprache mit den Einrichtungen. Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Vormerkung um keinen Vertragsabschluss mit einem Einrichtungsträger handelt. Dieser erfolgt erst im Nachgang, nachdem die Gemeinde die Betreuungsplätze vergeben hat.

Die aktuellen Aufnahmekriterien für die Kindergärten der Gemeinde Biederbach sind:
Unter Berücksichtigung des geltenden Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bzw. ab Vollendung des ersten Lebensjahres sowie unter Beachtung des § 24 SGB VIII werden folgende Kriterien zur Vergabe von Betreuungsplätzen in der Gemeinde Biederbach angewandt. Die Kriterien finden in nachrangiger Ordnung Anwendung:
1. Familien mit Wohnort Biederbach haben Vorrang.
2. Geschwisterkinder in der Einrichtung haben Vorrang.
3. Alter des Kindes (Vollendung des 3. Lebensjahres).

Soziale Härte findet im Einzelfall Anwendung: Berufstätigkeit (beider Elternteile)/ alleinerziehend/ Pflege von Angehörigen/ fehlende familiäre Unterstützungsmöglichkeiten.

Kinder mit Integrations- und Fluchthintergrund sollten nach Möglichkeit gleichmäßig in den Einrichtungen betreut werden. Zur Gewinnung von Fachpersonal sowie aus Gründen der Personalentwicklung werden für Kinder von Mitarbeiter/innen, falls erforderlich, vorranging Plätze zur Verfügung gestellt. Dies gilt auch bei einem außerhalb Biederbachs liegenden Wohnort.

Bitte beachten Sie, dass für die weiterführende Betreuung nach dem 3. Lebensjahr (Wechsel aus der Kleinkindbetreuung in eine Kindergartengruppe) ebenfalls eine separate Vormerkung im System erforderlich ist. Für diese Anmeldung gelten dieselben o. g. Aufnahmekriterien.

Durch die Nutzung der Vormerkung erklären Sie sich einverstanden, dass die von Ihnen gemachten Angaben von der Gemeinde Biederbach und den von Ihnen ausgewählten Einrichtungen und deren Träger verarbeitet werden können. Die von Ihnen in der Zentralen Vormerkung eingegebenen oder per Mail, Post, Telefon oder im persönlichen Gespräch übermittelten Daten werden nur zur Vergabe eines Betreuungsplatzes in einer Kindertageseinrichtung in der Gemeinde Biederbach und ohne personenbezogene Daten für die Bedarfsplanung verarbeitet.

Die Daten werden automatisch gelöscht, sobald das Kind in einer Einrichtung verbindlich angemeldet und aufgenommen worden ist und die Angaben für eine weitere Vermittlung nicht mehr erforderlich sind.

Auf Ihren ausdrücklichen Wunsch, werden die Daten jederzeit gelöscht. In diesem Fall kann kein Betreuungsplatz mehr beansprucht werden.

Fernen verpflichten Sie sich dazu der Gemeinde Biederbach eventuelle Änderungen in den gemachten Angaben unverzüglich mitzuteilen.

Antwort auf Fragen zum Programm bekommen Sie unter Tel. 07682/9116-11 oder senden Sie eine E-Mail an betreuungsplatz@biederbach.de