Bekanntmachungen

Sofern die Gemeinde Biederbach Bekanntmachungen veröffentlicht, sind sie hier zu finden.

Feststellung der Eröffnungsbilanz Gemeinde Biederbach zum 1. Januar 2020

Aufgrund der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000, zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.06.2023, wird der Beschluss des Gemeinderates vom 22.02.2024 zur Feststellung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Biederbach zum 1. Januar 2020 bekannt gemacht.

Hier finden Sie die komplette Bekanntmachung. (532 KB)

Öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses zur Vorbereitung der Kommunalwahl am 09.06.2024

Am Donnerstag, den 28.03.2024 um 18.00 Uhr findet die Sitzung des Gemeindewahlausschusses im Bürgersaal des Rathauses Biederbach statt.

Tagesordnung:
1. Verpflichtung der Mitglieder des Gemeindewahlausschusses
2. Prüfung der eingegangenen Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats am 09.06.2024 und Beschlussfassung über ihre Zulassung oder Zurückweisung
3. Verschiedenes
 
Zu dieser Sitzung sind alle Interessierten herzlich eingeladen.

Biederbach, 15.03.2024
 
Martin Schätzle
Vorsitzender Gemeindewahlausschuss

Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats am 9. Juni 2024

Am Sonntag, dem 9. Juni 2024 findet die regelmäßige Wahl des Gemeinderats statt. Die Bekanntmachung hierzu finden Sie hier. (226 KB)

Veröffentlichung eines Zwangsversteigerungstermins - Amtsgericht Emmendingen Az.: 10 K 56/23

Hier finden Sie die Veröffentlichung eines Zwangsversteigerungstermins am 25.04.2024. (109 KB)

Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Biederbach für das Haushaltsjahr 2024 finden Sie hier (206 KB). Den Haushaltsplan 2024 hier (8,1 MB).

Öffentliche Sitzung des Schulverbandes Elztal-Schule

Am Donnerstag, den 21. Dezember 2023 um 14:00 Uhr findet im Bürgersaal Bleibach, 79261 Gutach i.Br. eine öffentliche Sitzung des Schulverbandes Elztal-Schule statt. Die Tagesordnung können Sie hier abrufen. (66 KB)

Sitzung des Gemeinderates am 14.12.2023

Am 14.12.2023 um 19.00 Uhr findet die nächste Sitzung des Gemeinderates im Bürgersaal, Rathaus Biederbach, Dorfstraße 18, statt. Die Tagesordnung können sie hier abrufen. (125 KB)

Sanierung der Außenbeleuchtung auf LED in der Gemeinde Biederbach

Nach Beschluss des Gemeinderates startete am 01.07.2022 die langersehnte „Sanierung der Außenbeleuchtung auf LED in der Gemeinde Biederbach“. In enger Zusammenarbeit mit der Netze BW GmbH konnten die Sanierungsarbeiten am 31.06.2023 abgeschlossen werden. Das amtliche Förderkennzeichen lautet: 67K19347. Die Umstellung auf LED reduziert den Energieverbrauch der Gemeinde Biederbach im Bezug auf die Außenbeleuchtung um ein Vielfaches. In Zahlen ausgedrückt hat dies eine Stromreduktion von 81,66% zur Folge. In Kommunen liegen große Potenziale um Treibhausgase zu reduzieren. Mit der Kommunalrichtlinie, die es bereits seit 2008 gibt, unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Kommunen und kommunale Akteure dabei, ihre Emissionen nachhaltig zu senken. Die positiven Effekte der Klimaschutzmaßnahmen gehen weit über den Schutz des Klimas hinaus: Sie steigern die Lebensqualität vor Ort und sorgen durch sinkende Energiekosten für finanzielle Entlastung. Gleichzeitig kurbeln klimafreundliche Investitionen die regionale Wertschöpfung an.

Projektträger ist die Nationale Klimaschutzinitiative Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH. Weitere Informationen finden Sie unter: www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie

Informationen zur Nationalen Klimaschutzinitiative:
„Nationale Klimaschutzinitiative: Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.“

Sitzung des Gemeinderates am 26.10.2023

Am 26.10.2023 um 19.00 Uhr findet die nächste Sitzung des Gemeinderates im Bürgersaal, Rathaus Biederbach, Dorfstraße 18, statt. Die Tagesordnung können sie hier abrufen. (124 KB)

Öffentliche Bekanntmachung Zweckvereinbarung Breitbandausbau

1. Der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den Gemeinden Simonswald, Gutach im Breisgau, Winden im Elztal und Biederbach über den gemeinsamen Auf- und Ausbau von Breitbandnetzen, der Zweckvereinbarung Breibandausbau „Betreibermodell Simonswald, Gutach, Winden und Biederbach“
2. Der Genehmigung dieser Vereinbarung durch das Landratsamt Emmendingen

Genehmigung
Die Gemeinderäte der Gemeinden Winden im Elztal, Gutach im Breisgau und Biederbach haben jeweils im Oktober / November 2022, der Gemeinderat der Gemeinde Simonswald am 14. Juni 2023, in öffentlichen Sitzungen der Zweckvereinbarung Breitbandausbau  „Betreibermodell Simonswald, Gutach im Breisgau, Winden im Elztal und Biederbach“ in der  vorgelegten Fassung zugestimmt.
 
Die Zweckvereinbarung Breitbandausbau „Betreibermodell Simonswald, Gutach im Breisgau,
Winden im Elztal und Biederbach“ wird gemäß § 25 Abs. 5 S. 1 des Gesetzes über kommunale
Zusammenarbeit (GKZ) genehmigt.
 
Das Inkrafttreten richtet sich nach § 25 Abs. 6 GKZ wonach die Vereinbarung von allen Beteiligten öffentlich bekanntzumachen ist und erst am Tage nach der letzten Bekanntmachung durch die Gemeinden rechtswirksam wird.
 
79312 Emmendingen, den 18. September 2023
Landratsamt Emmendingen, Kommunal- und Prüfungsamt

Sitzung des Gemeinderates am 28.09.2023

Am 28.09.2023 um 19.00 Uhr findet die nächste Sitzung des Gemeinderates im Bürgersaal, Rathaus Biederbach, Dorfstraße 18, statt. Die Tagesordnung können sie hier abrufen. (74 KB)

Öffentliche Bekanntmachung: Inkrafttreten des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Haus der Generationen“

Öffentliche Bekanntmachung: Wirksamkeit der 14. punktuellen Änderung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbands Elzach für den Teilbereich „Haus der Generationen“in der Gemeinde Biederbach

Sitzung des Gemeinderates am 20.07.2023

Am 20.07.2023 um 19.00 Uhr findet die nächste Sitzung des Gemeinderates im Bürgersaal, Rathaus Biederbach, Dorfstraße 18, statt. Die Tagesordnung können sie hier abrufen. (231 KB)

Öffentliche Bekanntmachung Zusammenlegung Elzach-Oberprechtal

Sitzung des Gemeinderates am 25.05.2023

Am 25.05.2023 um 19.00 Uhr findet die nächste Sitzung des Gemeinderates im Bürgersaal, Rathaus Biederbach, Dorfstraße 18, statt. Die Tagesordnung können sie hier abrufen. (76 KB)

Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften vom 30. März 2023

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 30.03.2023 die Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften (91 KB) beschlossen.

Bekanntmachung über die öffentlicheAuslegung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 30.03.2023 die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Freiburg und das Amtsgericht Waldkirch beschlossen. Die Liste wird gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 17. – 21. April 2023 zu jedermanns Einsicht im Rathaus Biederbach, Dorfstraße 18, 79215 Biederbach ausgelegt. Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus, Dorfstraße 18, 79215 Biederbach Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach den gesetzlichen Voraussetzungen der §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Bürgermeisteramt

Öffentliche Bekanntmachung SBBZ

Geänderte Satzung der SBBZ Elztal-Schule. (745 KB)

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates findet am Donnerstag, den 30. März 2023 um 19.00 Uhr im Bürgersaal des Rathauses Biederbach, Dorfstraße 18 statt.
Alle interessierten Einwohnerinnen und Einwohner sind hierzu herzlich eingeladen.
Tagesordnung:

  1. Bürgerfragestunde
  2. Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Haus der Generationen“
    - Beratung über die im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung und der Aufstellung der örtlichen Bauvorschriften eingegangenen Stellungnahmen (Gesamtabwägung)
    - Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  3. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans des GVV Elzach auf dem Gebiet der Gemeinde Biederbach
    - Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen (Gesamtabwägung)
    - Vorberatung für den Feststellungsbeschluss 
  4. Anpassung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünften
  5. Geh- und Radweg Tannhöf-Kirchhöf & Pelzmühle-Heidburg - Abschluss zweier Kooperationsverträge mit dem Land Baden-Württemberg
  6. Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 -2028
  7. Bauantrag zum Neubau eines 39,91m hohen Schleuderbetonmastes mit 2 Plattformen sowie Outdoortechnik auf Fundament, Am Brühl, Flst. 327
  8. Bauantrag zum Neubau eines Schopfes für Holzlager, Hackschnitzellager sowie landwirtschaftliche Geräte, Hintertal 2a, Flst. 791
  9. Sanierung Schwarzwaldhalle – Vergabe
  10. Kreditaufnahme Hallensanierung
  11. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
  12. Bekanntgaben der Verwaltung 
  13. Fragen und Anregungen aus dem Gemeinderat
  14. Bürgerfragestunde

Herzliche Grüße
gez. Rafael Mathis

Richtlinien der Gemeinde Biederbach über Ehrungen und Nachrufe

In der Sitzung am 23.02.2023 hat der Gemeinderat die Ehrungsordnung (86 KB) geändert.

Amtliche Bekanntmachung SBBZ

Am Freitag, den 24. März 2023 um 10:00 Uhr findet im Bürgersaal Bleibach, 79261 Gutach i.Br. eine öffentliche Sitzung des Schulverbandes Elztal-Schule statt.

  1. Satzungsänderung bzgl. der Personalkostenverrechnung und
    Berechnung der Schulkostenumlage
    -Beschlussfassung-
  2. Auftragsvergabe von „Fenster, Türen und Sonnenschutz“ für die Fassadensanierung inkl. Brandschutzmaßnahmen der SBBZ Elztal-Schule.
    -Beschlussfassung-
  3. Auftragsvergabe von „Fassadendämmung-Außenputz“ für die Fassadensanierung inkl.
    Brandschutzmaßnahmen der SBBZ Elztal-Schule.
    -Beschlussfassung-
  4. Auftragsvergabe von „Baustromversorgung und Demontage“ für die Fassadensanierung inkl. Brandschutzmaßnahmen der SBBZ Elztal-Schule.
    -Beschlussfassung-
  5. Auftragsvergabe von „Erdarbeiten“ für die Fassadensanierung inkl. Brandschutzmaßnahmen der SBBZ Elztal-Schule.
    -Beschlussfassung-
  6. Auftragsvergabe von „Gerüstbau“ für die Fassadensanierung inkl. Brandschutzmaßnahmen der SBBZ Elztal-Schule.
    -Beschlussfassung-
  7. Auftragsvergabe von „Schadstoffentsorgung“ für die Fassadensanierung inkl. Brandschutzmaßnahmen der SBBZ Elztal-Schule.
    -Beschlussfassung-
  8. Auftragsvergabe von „Dachdeckerarbeiten“ für die Fassadensanierung inkl. Brandschutzmaßnahmen der SBBZ Elztal-Schule.
    -Beschlussfassung-
  9. Auftragsvergabe von „Blechnerarbeiten“ für die Fassadensanierung inkl. Brandschutzmaßnahmen der SBBZ Elztal-Schule.
    -Beschlussfassung-
  10. Auftragsvergabe von „Holzbauarbeiten“ für die Fassadensanierung inkl. Brandschutzmaßnahmen der SBBZ Elztal-Schule.
    -Beschlussfassung-
  11. Übertragung der Entscheidungsbefugnis zur Auftragsvergabe von Gewerken im Zuge der Fassadensanierung/Brandschutzmaßnahmen auf den Verbandsvorsitzenden.
    -Beschlussfassung-
  12. Sonstiges, Wünsche und Anträge

Schulverband Elztal-Schule
Gutach im Breisgau, den 06.03.2023

Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Biederbach für das Haushaltsjahr 2023 finden Sie hier (122 KB). Den Haushaltsplan 2023 hier (7,6 MB).

Auslage der Haushaltssatzung des Schulverbandes Elztal-Schule für das Haushaltsjahr 2023

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in der jeweils geltenden Fassung hat die Verbandsversammlung am
Dezember 2022 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen.
 
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wurde bereits öffentlich bekannt gegeben.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 20.02.2023 bis einschließlich 10.03.2023 im Rathaus Gutach im Breisgau, Dorfstraße 33, Zimmer 16 (Rechnungsamt) zu den üblichen Öffnungszeiten der Gemeinde Gutach i.Br. öffentlich aus.
 
Gutach im Breisgau, den 15.02.2023                                                     
Sebastian Rötzer, Verbandsvorsitzender

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans „Haus der Generationen“

Der Gemeinderat der Gemeinde Biederbach hat am 15.12.2022 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Haus der Generationen“ und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Ziele und Zwecke der Planung

In Anbetracht einer anhaltenden Nachfrage nach Wohn- und Pflegeangeboten für pflegebedürftige Menschen als auch einer großen Nachfrage nach Kinderbetreuungsangeboten ist die Gemeinde Biederbach bemüht, ein vielfältiges Angebot an Wohn- und Betreuungsmöglichkeiten für alle Lebenslagen zu schaffen. Auf dem neu gebildeten Grundstück Flst. Nr. 676/3 und einem Teilbereich des Flurstücks Nr. 676/4 soll nun ein „Haus der Generationen“ entwickelt werden. In diesem Haus sollen eine Pflegeeinrichtung, barrierefreie Wohnungen, ein ambulanter Pflegedienst und eine Kindertagesstätte integriert werden. Dieses generationenumfassende Konzept in zentraler Lage in der Gemeinde soll die Betreuungs- und Wohnangebote vor Ort erweitern.
Um das Vorhaben umsetzen zu können, soll für die, derzeit im Außenbereich liegende, Fläche ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Dazu soll ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Haus der Generationen" festgesetzt werden.
Das Plangebiet liegt am südlichen Rand von Biederbach-Dorf. Westlich des Gebiets verläuft die Dorf-Dobelstraße. Auf der gegenübergelegenen Straßenseite befindet sich die Schwarzwaldhalle sowie der katholische Kindergarten St. Martin. Südlich und östlich schließen sich Wiesenflächen an. Nördlich des Plangebiets verläuft der Hintertälerbach, an welchen sich in nördlicher Richtung Wohngebäude anschließen. Auch im südöstlichen Bereich des Plangebiets verläuft ein Gewässer, wobei es sich um einen Zulauf zum Hintertälerbach handelt.
Der Geltungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von ca. 4.081 m² und betrifft einen Teilbereich des neu gebildeten Flurstücks Nr. 676/3 und einen Teilbereich des Flurstücks Nr. 676/4.
Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 15.12.2022. Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:

Der Entwurf des Bebauungsplans sowie der örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung und Umweltbericht sowie Fachgutachten (Gutachtliche Stellungnahme Lärm- und Immissionsschutz inkl. Aktennotiz, Baugrunduntersuchung und Gründungsgutachten) vom
02.01.2023 bis einschließlich 03.02.2023 (Auslegungsfrist)
beim Bürgerbüro im Rathaus der Gemeinde Biederbach, Dorfstraße 18, 79251 Biederbach, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Ergänzend können weitere Termine vereinbart werden.
Alle Unterlagen können hier eingesehen werden:
1. Cover und Satzung BPL (221 KB)2. Plan BPL Hausn der Generationen (846 KB)3. Bauvorschriften BPL (272 KB)4. Begründung BPL (1,3 MB)5. Umweltbericht Textfassung (2,4 MB)6. Umweltbericht KarteNr. 1 Bestandsplan (851 KB)7. Umweltbericht KarteNr. 2 Grünordnungsplan (2,1 MB)8. Umweltbericht KarteNr. 3 Maßnahmeplan (1,1 MB)9. Gutachterliche Stellungnahme Lärm und Immissionsschutz (5 MB)10. Aktennotiz Lärm und Immissionsschutz (1,8 MB)11. Baugrundgutachten (3,5 MB)12. Abwägung Frühzeitige BPL (723 KB)
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und Bestandteil der ausgelegten Unterlagen: 
Umweltbericht mit Prüfung artenschutzrechtlicher Belange vom 12.2022 (Peter Lill, Fachbüro für Umweltplanung und Naturschutz)
 Dieser Umweltbericht enthält folgende Themenblöcke:
Vorhabensbeschreibung, gesetzl. Grundlagen u. weitere Vorgaben sowie in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegte Ziele des Umweltschutzes, Bestandsaufnahme des Umweltzustandes, Grünordnungsplan, Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtrealisierung des Vorhabens, Prüfung der Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen, Prüfung alternativer Planungsmöglichkeiten, Zusätzliche Angaben und Zusammenfassung. Der Umweltbericht enthält des Weiteren folgende Arten umweltbezogener Informationen: a. Schutzgut Boden
Durch die Errichtung von Gebäuden und die Anlage von Verkehrsflächen wird eine Fläche von insgesamt rd. 2.400 m² neu versiegelt. Dabei handelt es sich um Böden mit einem mittleren bis hohen Bodenpotential. Der Ausgleich für den Eingriff in das Schutzgut Boden erfolgt gemäß Ökokontoverordnung über eine Umrechnung der Bodenwerteinheiten in Ökopunkte. Durch Festsetzungen in den Bebauungsvorschriften wird ein schonender Umgang mit dem Schutzgut Boden gewährleistet. b. Schutzgut Wasser
Im Zuge des Vorhabens erfolgt eine Neuversiegelung von Flächen im Umfang von rd. 2.400 m². Großräumig gesehen wird die Grundwasserneubildung hierdurch nicht in relevantem Ausmaß vermindert, da im Umfeld der Vorhabenfläche ausreichend große Ausgleichsflächen vorhanden sind. Die Entwässerung der Gebäude erfolgt über ein Trennsystem mit anschließender Einleitung in den öffentlichen Schmutzwasser bzw. Regenwassersammler in der Dorf-Dobelstraße. Infolge der schlechten Bodendurchlässigkeit und dem Flurabstand der Sickerfläche zum Grundwasser von nur rd. 1,0 m kann das anfallende Regenwasser nicht örtlich versickert werden.
 c. Schutzgut Klima / Luft
Durch den zu erwartenden Anliegerverkehr aber auch während der Bauzeit ist mit einer entsprechend erhöhten Lärm- und Schadstoffbelastung zu rechnen. Weiterhin ist durch die Versiegelung von Flächen insbesondere im Sommer von einer Erwärmung des Gebiets gegenüber dem bisherigen Zustand auszugehen. Positiv auf die klimatischen Verhältnisse wird sich die Anlage von 13 Laubgehölzen, die Anlage und Gestaltung der Außenanlage sowie der Erhalt des Gewässerrandstreifens auswirken. Im Hinblick auf die verbleibenden Freiraumflächen im Umfeld des Plangebiets ist nicht von einer erheblichen Beeinträchtigung des Schutzguts auszugehen. d. Schutzgut Tiere und Pflanzen
Im Zuge des Vorhabens werden überwiegend Flächen in Anspruch genommen, die eine mittlere naturschutzfachliche Bedeutung haben (Fettweiden). Von höher Bedeutung ist der kleinflächige Mischtyp einer Fettweide/Nasswiese im südlichen Bereich des Plangebiets. Mit Umsetzung der landschaftspflegerischen Maßnahme E 1 werden die Eingriffe in Natur und Landschaft ausgeglichen. Im Plangebiet wurden potentiell planungsrelevante Arten kartiert (Vögel, Eidechsen, Amphibien, Tagfalter, Libellen und Heuschrecken). Eine erhebliche Beeinträchtigung europarechtlich oder streng geschützter Arten gem. §§ 19 und 44 BNatSchG sowie weiterer wertgebender Arten ist nicht zu erwarten. e. Landschaftsbild
Das Landschaftsbild im unmittelbaren Umfeld des Plangebiets ist durch die Ortsbebauung von Biederbach sowie einem Wechsel aus Offenland (Grünland) und Wald geprägt. Die gehölzbestandenen Mittelgebirgsbäche im Umfeld gliedern ebenfalls die Landschaft. Im Eingriffsbereich befinden sich keine landschaftsbildprägenden Strukturen wie z.B. Gehölze. Mit einer Überprägung unbebauter Offenlandflächen und der damit einhergehenden weiteren Flächenversiegelung geht eine Abwertung des Landschaftsbilds einher. Durch Baumpflanzungen sowie die Begrünung der Außenanlagen insgesamt wird die Fläche in das bereits bestehende Ortsbild von Biederbach eingefügt und der Eingriff in das Landschaftsbild reduziert. f. Schutzgut Mensch, Kultur- und Sachgüter
Durch den erwarteten Baustellen- und Anliegerverkehr ist im Bereich des Vorhabens sowie in dessen Umfeld mit einer (temporär) erhöhten Lärm- und Schadstoffbelastung zu rechnen. Im Hinblick auf den Betrieb der angrenzenden Schwarzwaldhalle ist von einer Mehrbelastung des Bereichs auszugehen. Die (Nah-) Erholungsfunktion wird durch die Beanspruchung der neu auszuweisenden Fläche insgesamt nicht beeinträchtigt. g. Maßnahmen als Ausgleich für den Eingriff in Natur und Landschaft
Als Ausgleich für den durch das Vorhaben verursachten Eingriff in Natur und Landschaft werden landschaftspflegerische Maßnahmen umgesetzt. Dabei erfolgt überwiegend die Revitalisierung von Löschteichen (Maßnahme E 1). Weiterhin werden als populationsstützende Maßnahme Nisthilfen für Rauch- und Mehlschwalben angebracht. Gutachtliche Stellungnahme - Lärm- und Immissionsschutz vom 18.08.2022 (Dr. Wilfried Jans, Büro für Schallschutz, Ettenheim)

- Prognose und Beurteilung der Lärmeinwirkung durch das geplante Haus der Generationen auf die schutzbedürftige Nachbarschaft und Prognose und Beurteilung der Lärmeinwirkung der Schwarzwaldhalle auf das geplante Haus der Generationen; Angabe erforderlicher Schallschutzmaßnahmen

- Aktennotiz vom 16.11.2022: Abschätzung der Lärmeinwirkung der bestimmungsgemäßen Nutzung des Feuerwehrgerätehauses auf das geplante Haus der Generationen

Baugrunduntersuchung und Gründungsgutachten für eine teilunterkellerte Pflegeeinrichtung vom 04.02.2022: Untersuchung der Untergrundverhältnisse sowie Gründungsberatung


Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen:
- Landratsamt Emmendingen – Untere Naturschutzbehörde, Stellungnahme vom 31.03.2022: Ein Umweltbericht ist noch zu erstellen. Die im Plangebiet festgestellte Nasswiese ist durch einen Fachkundigen zu prüfen. Es ist zu klären, ob ein gesetzlich geschütztes Biotop vorhanden ist. Ggf. ist eine Ausnahme/ Befreiung von den Verboten des § 30 BNatSchG erforderlich.

- Landratsamt Emmendingen – Untere Wasserbehörde, Stellungnahme vom 04.04.2022: Die Grenze des Bebauungsplans sollte außerhalb des festgesetzten Überschwemmungsgebiets liegen, da die Ausweisung von Baugebieten in festgesetzten Überschwemmungsgebieten nach § 78 (1) Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verboten ist. Es werden Hinweise zu dem Bereich gegeben, welcher bei Hochwasserereignissen niedriger Wahrscheinlichkeit (HQ<sub>extrem</sub>) überflutet wird. Es wird darauf hingewiesen, dass die Böschungsoberkante des Gewässers im Plan darzustellen ist. Es sollte im Bebauungsplan auf eine mögliche Überflutungsgefahr bei Starkregenereignissen (Hanglage) und eine hochwasser- bzw. starkregenangepasste Bauweise hingewiesen werden. Die Dächer sollten aus ökologischen und klimatischen Gründen und auch hinsichtlich des Ortsbildes grundsätzlich begrünt werden. Es werden Hinweise zum Grundwasser gegeben. Der Umgang mit Niederschlagswasser ist zur Offenlage nachzureichen. Bodenbezogene Ausgleichsmaßnahmen sollten in Erwägung gezogen werden.

- Landratsamt Emmendingen – Gesundheitsamt, Stellungnahme vom 31.03.2022: Im Rahmen der Grünplanung sollte auf allergene und stark giftige Pflanzen verzichtet werden.

- Landratsamt Emmendingen – Landwirtschaftsamt, Stellungnahme vom 22.03.2022: Es wird zu bedenken gegeben, dass aufgrund der Inanspruchnahme der ökologisch hochwertigen Nasswiese und der Biotopflächen mit einem hohen Bedarf an Ausgleich gerechnet werden muss, der zu einem Verlust weiterer landwirtschaftlicher Flächen führt. Die Planung sollte deshalb so gestaltet werden, dass der naturschutzfachliche Ausgleich möglichst minimiert wird. Die Flächeninanspruchnahme nach Osten sollte möglichst vermieden werden. Auch bei Einhaltung einer guten fachlichen Praxis kann es durch den angrenzenden landwirtschaftlichen Betrieb zu Lärm, Staub und Gerüchen kommen, die als ortsüblich hinzunehmen sind.

- Regierungspräsidium Freiburg – Ref. 21 Raumordnung, Baurecht, Denkmalschutz, Stellungnahme vom 31.03.2022: Es wird angeregt, die gesamte Fläche, die innerhalb des HQ<sub>100</sub>-Bereichs liegt, nicht als Baugebiet festzusetzen und nicht mit Stellplätzen und Nebenanlagen zu überplanen.

- Industrie und Handelskammer Südlicher Oberrhein, Stellungnahme vom 10.03.2022: Zu besseren Ausnutzung der knappen Ressource Fläche/ Boden wird angeregt, die erforderlichen Stellplätze soweit möglich in einer Tiefgarage unterzubringen.

- Landesnaturschutzverband BW, Stellungnahme vom 31.03.2022: Der östliche Bereich des Plangebiets weist die Botanik einer seggen- und binsenreiche Nasswiese auf, dort kommt vermutlich das Sumpfherzblatt vor. Es sind Nasswiesen betroffen, die den Kriterien eines besonders geschützten Biotops entsprechen. Die Flächen müssen hinsichtlich ihres Biotopwerts erfasst werden, sodass eine entsprechende Eingriffsminimierung und ein Ausgleich vorgesehen werden können. Der Eingriff in die Biotopfläche sollte soweit wie möglich reduziert werden. Es sollet geprüft werden, ob durch eine angepasste Gestaltung der verbleibenden Grünfläche der Erhalt der Biotopflächen möglich ist. Es sei zu befürchten, dass durch die Bebauung der gesamte Wasserhaushalt der westlich des Plangebiets verlaufenden Nasswiesen beeinträchtigt wird. Die Biotopflächen müssen durch geeignete Maßnahmen gesichert werden, sonst muss an anderer Stelle ein Ausgleich durch Vernässung erfolgen. Das Landschaftsbild wird durch die Bebauung beeinträchtigt werden, weshalb sich diese möglichst gut einfügen sollte (Fassadengestaltung, Eingrünungsmaßnahmen).

- Person 1, Stellungnahme vom 23.03.2022: Es wird wertvoller Außenbereich in Anspruch genommen, deshalb sollten Alternativen geprüft werden. Das Gebäude wird als zu groß und zu lang empfunden und würde sich aufgrund der zu großen Dimensionierung nicht in das Ortsbild einfügen.

- Person 2, Stellungnahme vom 28.03.2022: Es befinden sich Parkplätze im Überschwemmungsgebiet, dies ist zu überprüfen. Der Baukörper sollte mit Blick auf den Schutz des Orts- und Landschaftsbildes reduziert werden, da er als zu groß empfunden wird (Höhe und Ausmaße).

- Person 3: Das Gebäude sollte hinsichtlich seiner Dimensionierung reduziert werden, damit es sich besser in das Ortsbild einfügt. Durch den Eingriff in das Überschwemmungsgebiet sei nach Einschätzung des Bürgers/ der Bürgerin mit Sachschäden an den Gebäuden der umliegenden Grundstücke zu rechnen. Deshalb sollte der Geltungsbereich aus dem Bebauungsplan herausgenommen werden.

- Person 4: Die Überschwemmungsfläche sollte aus dem Bebauungsplan herausgenommen werden. Der Baukörper ist zu groß dimensioniert und sollte zum Schutz des Ortsbildes reduziert werden.

- Person 5: Das Vorhaben würde das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen. Es seien Standortalternativen vorhanden, wie der Standort „Schule“ in Oberbiederbach, wodurch die Flächen im Außenbereich geschont werden könnten. Das Vorhaben sei zu groß dimensioniert, was dem Grundsatz schonend mit Grund und Boden umzugehen, entgegenstehen würde. Das Orts- und Landschaftsbild sollte positiv entwickelt werden und vorhandene Leerstände vor der Neuinanspruchnahme von Flächen genutzt werden. Der Eingriff in das Überschwemmungsgebiet beeinträchtige nach Einschätzung des Bürgers/ der Bürgerin die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und habe negative Auswirkungen auf die Anwohner. Es sollte begründet werden, warum landwirtschaftliche Flächen, über den notwendigen Bedarf der Gemeinde hinaus, im Außenbereich in Anspruch genommen werden. Die Verträglichkeit von einem Kindergarten und einem Pflegeheim in unmittelbarer Nähe zueinander sollte geprüft werden.

- Person 6: Das geplante Gebäude sei zu groß dimensioniert und füge sich nicht in den ländlichen Charakter des Ortes ein.

- Person 7: Das geplante Gebäude wirke aufgrund seiner Maße wie ein Fremdkörper im Ort.

- Person 8: Die geplanten Ausmaße des Gebäudes seien nicht verträglich mit dem Ortsbild und es sei insgesamt zu groß dimensioniert. Durch das Vorhaben wird wertvoller Außenbereich in Anspruch genommen, Alternativen, wie vorhandene Leerstände, seien zu prüfen.

- Person 9: Die Anordnung von Stellplätzen im festgesetzten Überschwemmungsgebiet sollte überprüft werden, da direkte negative Auswirkungen auf die Anwohner zu befürchten seien. Das geplante Gebäude sei insgesamt zu groß dimensioniert und passe nicht in das Ortsbild. Eine Abstockung des Gebäudes sei zu prüfen.

- Person 10: Der Flächenverbrauch sei nach Einschätzung des Bürgers/ der Bürgerin hinsichtlich der Biodiversitätskrise und des Klimawandels nicht zu rechtfertigen. Das geplante Gebäude füge sich nicht in das Ortsbild ein, da es zu groß dimensioniert sei.
 
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde Biederbach abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. 
Biederbach, den 21.12.2022
 
Rafael Mathis
Bürgermeister

Foto: Visualisierungen Büro 3D-Link (Nov. 2022)

Foto: Visualisierungen Büro 3D-Link (Nov. 2022)

Aufstellung der 4. Erweiterung der Abgrenzungsstatzung für die Innenbereichskarte "Ortsteil Dorf" nach §34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB mit Eingriffs-/Ausgleichsbewertung nach BNatSchG

Der Gemeinderat der Gemeinde Biederbach hat in der öffentlichen Sitzung am 13.10.2022  nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung der 4. Erweiterung der Abgrenzungsstatzung für die Innenbereichskarte "Ortsteil Dorf" nach §34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) mit Eingriffs-/Ausgleichsbewertung BNatSchG beschlossen. Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 13.10.2022. Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:

Der Geltungsbereich umfasst Teile des Flurstücke Nummern: 656Die Erweiterung der Abgrenzungssatzung wird nach §34 Abs. 4 Nr. 3 aufgestellt. Das Verfahren wird nach § 13 BauGB durchgeführt. Entsprechend § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 wird ebenso abgesehen.
Eine Eingriffs-/Ausgleichsbewertung nach BNatSchG wird durchgeführt.
 
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans werden unter anderem folgende stadtplanerische Ziele verfolgt: Es sollen vorhandene Einrichtungen bauplanungsrechtlich geregelt und die Voraussetzung für bauliche Entwicklungen in kleinem Umfang geschaffen werden.Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange werden am
Verfahren beteiligt.
 Biederbach, den 14.10.2022
gez. Rafael Mathis, Bürgermeister

Inkrafttreten des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften„Kirchhöf II“im beschleunigten Verfahren gem. § 13 b BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Biederbach hat am 28.04.2022 in öffentlicher Sitzung den im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB aufgestellten Bebauungsplan „Kirchhöf II“ und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften nach § 10 Abs. 1 BauGB jeweils als selbstständige Satzung beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

Der Bebauungsplan und die zugehörigen örtlichen Bauvorschriften „Kirchhöf II“ treten mit dieser Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
 Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften können einschließlich ihrer Begründung im Rathaus der Gemeinde Biederbach, Dorfstraße 18, 79215 Biederbach, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan, die örtlichen Bauvorschriften und ihre gemeinsame Begründung sowie aller Fachgutachten einsehen und Auskunft über ihren Inhalt verlangen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungs­ansprüche, deren Leistung schriftlich oder elektronisch beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans, und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich oder elektronisch gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.

Ferner wird darauf hingewiesen, dass gem. § 4 Abs. 4 GemO BW Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO BW oder auf Grund der GemO BW zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO BW wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist.


Ist eine Verletzung nach vorstehender Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist des § 4 Abs. 4 S. 1 GemO BW jedermann diese Verletzung geltend machen.
 
Gemeinde Biederbach, den 3. Mai 2022

gez. Rafael Mathis, Bürgermeister

Öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 3. Februar 2022

Die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates findet am Donnerstag, den 3. Februar 2022 um 19.00 Uhr in der Schwarzwaldhalle Biederbach, Dorf-Dobelstraße 1 statt.

Tagesordnung:

  1. Bürgerfragestunde
  2. Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Haus der Generationen“
    - Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften „Haus der Generationen“
    - Billigung des Vorentwurfs zum Bebauungsplan und der örtlichen Bauvorschriften
    - Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB
  3. 14. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbandes Elzach auf dem Gebiet der Gemeinde Biederbach im Änderungsbereich „Haus der Generationen“
    - Aufstellungsbeschluss
    - Billigung des Planentwurfs
    - Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 (1) BauGB
    - Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB
  4. Beschlüsse zur Einführung NKHR
  5. Gemeindeverwaltungsverband Elzach
    - Haushaltsplanentwurf 2022
    - Jahresrechnung 2018
  6. Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau eines außenliegenden Treppenhauses sowie Aufbau von zwei Dachgauben für eine zusätzliche Wohneinheit im Dachgeschoss auf dem Flur-St. 60, Lebersteinweg 3
  7. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
  8. Bekanntgaben der Verwaltung
  9. Fragen und Anregungen aus dem Gemeinderat
  10. Bürgerfragestunde

Alle interessierten Einwohnerinnen und Einwohner sind hierzu herzlich eingeladen.

Alle weitere Informationen zur Sitzung finden Sie im Ratsinfosystem.

Öffentliche Bekanntmachung
Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Kirchhöf II“ im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Biederbach hat am 09.12.2021 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs.1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Kirchhöf II“ im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufzustellen. In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplans „Kirchhöf II“ und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Ziele und Zwecke der Planung

Aufgrund der anhaltenden Nachfrage nach Wohnraum, möchte die Gemeinde Biederbach neues Bauland ausweisen. Hierzu soll am Ortsrand des Ortsteils Kirchhöfe das Gebiet „Kirchhöf II“ entstehen. Damit soll es ansässigen Biederbacher Familien ermöglicht werden, ihre Wohnbedürfnisse vor Ort zu erfüllen.Da für den Planbereich bislang kein Planungsrecht besteht, soll für die angestrebte Flächenentwicklung ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß §13b BauGB aufgestellt werden.Bereits im Jahr 2019 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst, jedoch mit leicht unterschiedlichem Geltungsbereich. Zu diesem Zeitpunkt war die Erschließung des Hauptbereichs noch von Osten her vorgesehen. Aufgrund von neuen Erkenntnissen hat sich jedoch ergeben, dass eine Erschließung von Norden einfacher umzusetzen ist. Außerdem kann auf diese Weise eine gefährliche verkehrliche Situation an der Hauptstraße vermieden werden.Lage des Plangebiets
Das ca. 9483 m² große Plangebiet befindet sich am südlichen Rand des Ortsteils Kirchhöfe nördlich von Biederbach. Es umfasst Teile der Flurstücke Nr. 20 und Nr. 17. Im Norden und Osten verläuft die Straße Kirchhöf. Des Weiteren schließt sich Richtung Norden und Osten die Bebauung des Ortsteils Kirchhöf unmittelbar an das Plangebiet an. Im Osten des Plangebiets befinden sich an der Straße Kirchhöf ein ehemaliges Schulhaus sowie der „Gasthof Deutscher Hof“. In nordwestlicher Richtung befindet sich in einer Entfernung von mindestens 60 m ein Friedhof. Südlich des Plangebiets befindet sich eine Waldfläche, zudem gliedert sich weitläufiges Grünland direkt an das Gebiet an.Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 09.12.2021. Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:

Der Bebauungsplan „Kirchhöf II“ wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Der Entwurf des Bebauungsplans sowie der örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung sowie Fachgutachten (Umweltbeitrag, Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Geotechnischer Bericht) vom
23.12.2021 bis einschließlich 03.02.2022 (Auslegungsfrist)
beim Bürgerbüro im Rathaus der Gemeinde in Biederbach, Dorfstraße 18, 79215 Biederbach, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Ergänzend können weitere Termine vereinbart werden.

Alle Unterlagen können auch hier auf der Homepage der Gemeinde unter eingesehen werden.

1 - Cover und Satzungen (281 KB)
2 - Plan (2,1 MB)
3 - Bebauungsvorschriften (225 KB)
4 - Begründung (1,7 MB)
5 - Umweltbereicht (481 KB)
6 - Artenschutzrechtliche Prüfung (158 KB)
7 - geotechnischer Bericht (18,8 MB)
Abwägung Frühzeitige (398 KB)

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen:

- Landratsamt Emmendingen – Untere Naturschutzbehörde, Stellungnahme vom 11.11.2020: Schutzgebiete sind nicht betroffen. Der Eintritt artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände ist aufgrund der ökologischen Qualität der Fläche unwahrscheinlich. Empfehlung mittels einer stärkeren Durchgrünung, bzw. Anlage eines öffentlichen Grünstreifens, die Eingriffe in das Landschaftsbild zu minimieren.

- Landratsamt Emmendingen – Untere Wasserbehörde, Stellungnahme vom 04.11.2020: Alle Dächer sollten grundsätzlich mit einer Substrathöhe von 10 cm begrünt werden (wegen Niederschlagswasserrückhaltung, Verdunstungsrate, zum Ausgleich mikroklimatischer Auswirkungen durch die Flächenversieglung etc.). Auf eine mögliche Überflutungsgefahr in Folge des abfließenden Hangwassers/ Sturzfluten bei Starkregenereignissen sowie auf eine hochwasser- bzw. starkregenangepasste Bauweise sollte hingewiesen werden. Für die Wasserentnahme aus der Grangetquelle 2 fehlt der Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis sowie der Antrag auf Ausweisung eines Wasserschutzgebietes. Da die Quellen 1a und 1b nachgefasst wurden, ist hier möglicherweise eine Überprüfung der Wasserschutzgebietszonen erforderlich. Für in Anspruch genommene Böden ist eine Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung durchzuführen. Bodenbezogene Ausgleichsmaßnahmen sollten in Erwägung gezogen werden.

- Landratsamt Emmendingen – Amt für Gewerbeaufsicht, Abfallrecht und Immissionsschutz, Stellungnahme vom 04.11.2020 und 03.11.2020: Keine Bedenken hinsichtlich des Immissionsschutzes. Das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen sowie die jeweils hierzu erlassenen Verordnungen sind zu beachten und anzuwenden.

- Landratsamt Emmendingen – Gesundheitsamt, Stellungnahme vom 02.11.2020: Bei der Grünflächenplanung sollte auf allergene Pflanzen und stark giftige Gewächse verzichtet werden.

- Landratsamt Emmendingen – Landwirtschaftsamt, Stellungnahme vom 19.10.2020: Landwirtschaftliche Emissionen sind als ortsüblich hinzunehmen und die Zuwegung zu angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen weiterhin zu gewährleisten.

- Landratsamt Emmendingen – Forstliche Belange, Stellungnahme vom 13.10.2020: Das Plangebiet liegt außerhalb von Wald, jedoch grenzt im Süden des Plangebiets Wald an. Es ist darzustellen, dass die Baugrenzen mindestens 30 m vom Waldrand entfernt liegen.

- Landratsamt Emmendingen – Eigenbetrieb Abfallwirtschaft, Stellungnahme vom 26.10.2020: Hinweise auf Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetz, die Umsetzung eines Erdmassenausgleichs vor Ort, zur Trennung von belasteten und unbelasteten Böden.

- Landratsamt Emmendingen – Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau, Stellungnahme vom 05.11.2020: Übernahme von geotechnischen Hinweisen in den Bebauungsplan. Nach dem geologischen Basisdatensatz befindet sich das Plangebiet im Ausstrichbereich von Gesteinen des kristallinen Grundgebirges (Paragneis). Mit lokalen Auffüllungen vorangegangener Nutzungen, die ggf. nicht zur Lastabtragung geeignet sind, ist zu rechnen.

- IHK Südlicher Oberrhein – Stellungnahme vom 12.10.2020: Es sollte dargelegt werden, warum mit keinen Nutzungskonflikten zwischen künftiger, empfindlicher Wohnbebauung und dem touristisch wichtigen Nachbarbetrieb zu rechnen ist.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Verwaltung der Gemeinde in Biederbach, Dorfstraße 18, 79215 Biederbach, Bürgerbüro, abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
 
Biederbach, den 15. Dezember 2021
 
gez. Rafael Mathis
Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung - Zusammenlegung Elzach-Oberprechtal (2,9 MB)

Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS) ab dem 1. Januar 2022 (101 KB)

Allgemeinverfügung Testpflicht Kita - 11.06.2021 (195 KB)

Satzung zur 22. Änderungssatzung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS) (83 KB)

Satzung zur 9. Änderungssatzung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Gemeinde Biederbach (Abwassersatzung) (70 KB)

Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung (140 KB)

Haushaltsplan 2021 (4,7 MB)

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag am 14.03.2021 (20 KB)

Wahlbekanntmachung Landtagswahl 14.03.2021 (25 KB)

Kontakt

Gemeinde Biederbach
Tel.: 07682/9116-0
E-Mail: gemeinde@biederbach.de

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