Meldung vom 29. April 2026

Brückentag - Rathaus geschlossen !

Die Gemeindeverwaltung ist am Freitag, den 15. Mai.2026 nach dem Feiertag "Christi Himmelfahrt" ganztägig geschlossen.
Ab Montag, den 18.05.2026, sind wir wieder zu den üblichen Öffnungszeiten sowie Termine nach Absprache gerne für Sie da.
Wir bitten um Verständnis und Beachtung. Vielen Dank.

Ihre Gemeindeverwaltung

Meldung vom 14. April 2026

Bürgerdialog "Mobilfunk im Elztal" am 5.5.2026

Eine leistungsfähige digitale Infrastruktur ist heute ein zentraler Standortfaktor und ein entscheidender Baustein für die Zukunftsfähigkeit unserer Region.
Vor diesem Hintergrund lädt die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft des Bundes alle Bürgerinnen und Bürger des Elztals herzlich zu einem öffentlichen Dialogabend mit dem Titel „Mobilfunk im Elztal“ ein. Ziel der Veranstaltung ist es, gemeinsam über die aktuelle Mobilfunksituation im Elztal ins Gespräch zu kommen, zu informieren und Hintergründe zu erläutern.
Die Veranstaltung findet statt:
Wann:            Dienstag, 05. Mai 2026
Uhrzeit:         18:30 – 20:30 Uhr
Wo:                Bürgersaal im Bahnhof Bleibach
Adresse:       Bahnhofstr. 1
                       79261 Gutach im Breisgau

Die Durchführung erfolgt unter Mitwirkung des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg und des Landkreises. Als Gastreferenten sprechen Expertinnen und Experten des Kompetenzzentrums elektromagnetische Felder des Bundesamtes für Strahlenschutz sowie des Informationszentrums Mobilfunk der Mobilfunknetzbetreiber.

Warum dieses Thema wichtig ist
Eine verlässliche Mobilfunkversorgung ist eine Grundvoraussetzung für wirtschaftliche Entwicklung, Innovationskraft und gleichwertige Lebensverhältnisse im ländlichen Raum. Sie ermöglicht digitalen Geschäftsmodellen den Zugang zum Markt, stärkt bestehende Betriebe im Wettbewerb und erhöht die Attraktivität der Region für Fachkräfte und junge Familien.
Auch für den Tourismus spielt eine stabile Netzabdeckung eine immer größere Rolle – sei es für Buchungen, Navigation oder das Teilen von Eindrücken aus der Region. Nicht zuletzt trägt Mobilfunk wesentlich zur öffentlichen Sicherheit bei, etwa durch eine zuverlässige Erreichbarkeit im Notfall.

Themen des Abends
Im Rahmen des Bürgerdialogs werden folgende Schwerpunkte behandelt:
Aktuelle Mobilfunkversorgung im Elztal:
Darstellung des bestehenden Netzausbaus, der Versorgungsqualität sowie geplanter Maßnahmen zur weiteren Verbesserung.Bedeutung von Mobilfunk für die regionale Entwicklung:
Einordnung der Mobilfunkinfrastruktur als Motor für Digitalisierung, Innovation und Zukunftsfähigkeit.Gesundheitliche Aspekte und wissenschaftlicher Stand:
Fachliche Informationen zu elektromagnetischen Feldern, gesetzlichen Grenzwerten und aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen.
Im Anschluss an die Vorträge besteht an Thementischen ausreichend Gelegenheit für Fragen, Austausch und eine offene Diskussion. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Meldung vom 13. April 2026

Meldepflicht für Bienenvölker ab 01.05.2026 bei der Tierseuchenkasse BW

Ab dem Jahr 2026 sind alle Tierhalterinnen und Tierhalter, die in Baden-Württemberg Bienenvölker halten, zur Meldung verpflichtet, unabhängig von einer Mitgliedschaft in einem Imkerverein.   
 
Die Beitragssatzung wurde zum 01.01.2026 geändert und kann in der jeweils geltenden Fassung unter www.tsk-bw.de/ueber-uns/rechtsgrundlagen/satzungen/abgerufen werden.
 
Der Meldestichtag für Bienenvölker weicht von dem Stichtag anderer Tierarten ab und ist der 01. Mai eines jeden Jahres, erstmalig: 01.05.2026.
 
Zum Meldestichtag ist der tatsächlich gehaltene Bestand an Bienenvölkern anzugeben. Unvollständige oder zu niedrige Angaben können im Schadensfall zu Leistungskürzungen oder zur Versagung von Leistungen führen.
 
Die Meldeunterlagen werden rechtzeitig vor dem Meldestichtag an alle bei den Veterinärämtern registrierten Bienenhalterinnen und Bienenhalter versandt
 
Tierhalterinnen und Tierhalter, die Bienenvölker halten und bis zum 01.05.2026 keinen Meldebogen erhalten haben, können diesen bei der Tierseuchenkasse BW anfordern.
 
Die Meldepflicht begründet sich aus § 31 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit der Beitragssatzung der Tierseuchenkasse BW. Ein Verstoß gegen die Meldepflicht kann mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet werden.
 
Weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht sowie zu Leistungen der Tierseuchenkasse BW finden Sie auf unserer Homepage unter www.tsk-bw.de.Telefon: 0711 / 9673-666; E-Mail: beitrag@tsk-bw.de; Internet: www.tsk-bw.de

Meldung vom 03. März 2026

Beantragung eines Bundespersonalausweises oder Reisepasses für Minderjährige!

Bei der Beantragung eines Bundespersonalausweises bei Kindern vor dem 16. Lebensjahr oder eines Reisepasses für Minderjährige muss eine Zustimmungserklärung beider erziehungsberechtigten Eltern vorliegen. Diesen Antrag können Sie hier (DOCX, 30 KB) ausdrucken, ausfüllen und unterschrieben zur Beantragung mitbringen. Passbilder müssen digital per QR-Code an die Gemeinde übermittelt werden. Dazu können Sie bei einem Fotodienstleister ein Passbild anfertigen lassen und erhalten danach eine QR-Code-Karte, die Sie zur Beantragung mitbringen. Alternativ können wir vor Ort mit unser zusätzlich angeschafften Kamera ein Lichtbild erstellen, da das von der Bundesdruckerei zur Verfügung gestellt PointID-Gerät momentan nicht funktioniert.
Bitte beachten Sie zusätzlich, dass das persönliche Erscheinen der Kinder ab dem 6. Lebensjahr aufgrund der Abgabe der Fingerabdrücke notwendig ist, auch wenn erst ab dem 10. Lebensjahr eine Unterschrift geleistet werden muss.
Informationen zu den Einreisebestimmungen sind bei den Botschaften des jeweiligen Urlaubslandes, im Reisebüro oder auf der Homepage des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de) erhältlich.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne beim Bürgerbüro unter der Tel. 07682 9116-17 informieren.

Meldung vom 02. März 2026

Einwohnermeldeamt - Zuzug in die Gemeinde Biederbach

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass bei einem Zuzug in die Gemeinde Biederbach eine gesetzlich vorgeschriebene Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter vorgelegt werden muss. Diese können Sie hier (PDF, 70 KB) aufrufen, ausdrucken und zur Anmeldung (ausgefüllt und unterschrieben vom Vermieter) beim Bürgerbüro vorlegen. Eine Abmeldung an Ihrem bisherigen Wohnort innerhalb von Deutschland ist nicht notwendig, da dies automatisch mit dem sogenannten elektronischen Meldeschein erfolgt. Jedoch ist eine Abmeldung ins Ausland bei Ihrem bisherigen Wohnort notwendig.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne zu unseren üblichen Öffnungszeiten von Montag - Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr oder zusätzlich am Dienstagnachmittag von 14.00 bis 18.00 Uhr an das Bürgerbüro unter der Tel.Nr. 07682 9116-17 bzw. Zentrale unter der Tel.Nr. 07682 9116-0 oder per Mail an herr@biederbach.de bzw. gemeinde@biederbach.de wenden.
Ihre Gemeindeverwaltung Biederbach

Meldung vom 01. März 2026

Rauchverbot im Wald vom 1. März bis 31. Oktober

Das Kreisforstamt weist darauf hin, dass in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober ein Rauchverbot im Wald gilt. Das Forstamt bittet Waldbesucherinnen und Waldbesucher beim Aufenthalt im Wald besonders achtsam zu sein und Feuer oder Rauchentwicklung unter der europaweiten Telefonnummer 112 zu melden.

Meldung vom 17. April 2025

Erfassung wertvoller Biotope durch die Offenland-Biotopkartierung 2025 in unserer Gemeinde

Geschützte Biotope gehören zu den Kleinoden unserer Landschaft. Sie sind unersetzbare Lebensräume für zahlreiche bedrohte Arten und geben unserer schönen Heimat ihr vielfältiges Gesicht. Die Kartierung dieser wertvollen Flächen durch die Offenland-Biotopkartierung zeichnet gleichsam eine Schatzkarte der Natur. Die LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg hat den gesetzlichen Auftrag, die geschützten Biotope in regelmäßigem Turnus zu erfassen. Die von der LUBW beauftragten fachlich qualifizierten Kartiererinnen und Kartierer werden 2025 in Gemeinden in den Kreisen Calw, Emmendingen, Neckar-Odenwald-Kreis, Ludwigsburg und Ravensburg unterwegs sein. Kartiert wird vom Frühling bis in den Herbst im gesamten Gemeindegebiet außerhalb des geschlossenen Siedlungsbereiches, des Waldes und von Verkehrsflächen. Dabei werden auch artenreiche Mähwiesen erfasst, für die Baden-Württemberg eine besondere Verantwortung trägt. Die Daten werden anschließend digitalisiert und nach umfangreicher Qualitätsprüfung voraussichtlich im November 2026 über den Daten- und Kartendienst der LUBW ( https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/ ) zur Verfügung gestellt. Die Kartierung der LUBW hat dabei rein deklaratorischen Charakter: Der Schutz von Biotopen gilt unmittelbar per Gesetz: sobald eine Fläche die charakteristischen Merkmale eines geschützten Biotopes aufweist, ist diese Fläche geschützt und das Biotop darf nicht erheblich beeinträchtigt oder zerstört werden. Der Schutzstatus wird nicht durch die Kartierung vergeben. Die Daten der Kartierung unterstützen die Betroffenen aber dabei, ihre bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen besser zu erkennen und zu berücksichtigen. Sie sind zudem Grundlage für eine landwirtschaftliche Förderung auf diesen Flächen. In unserer Gemeinde werden 2025 Kartierungen der Vegetation im Rahmen der landesweiten Offenland-Biotopkartierung durchgeführt. Im Rahmen dieser Erhebungen ist es den Kartierenden als Beauftragten der LUBW grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten (§ 52 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg). Die Kartierenden sind in der Regel allein im Gelände unterwegs. Eine Zuordnung von Ergebnissen zu Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern oder Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern findet bei der Erfassung und Auswertung der Kartierungen nicht statt. Es werden auch keine dauerhaften Markierungen auf der Fläche vorgenommen. Zu Beginn der Kartierungen sind Informationsveranstaltungen im Mai im Gelände vorgesehen, bei denen interessierte Personen einen Einblick in die Offenland-Biotopkartierung gewinnen. Bei Interesse an der Informationsveranstaltung finden Sie weiterführende Informationen rechtzeitig auf der Internetseite der LUBW unter: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/offenland-biotopkartierung , Rubrik „Aktuelles“. Alternativ wenden Sie sich an folgende E-Mail-Adresse: Offenlandbiotopkartierung@lubw.bwl.de oder an die zentrale Telefonnummer 0721/5600-0. Termine, Uhrzeiten und Treffpunkte vor Ort werden Ihnen dann rechtzeitig spätestens Ende April mitgeteilt. Nach Abschluss der Erhebungen werden die Daten der Öffentlichkeit über den Daten- und Kartendienst der LUBW ( https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/ ) zur Verfügung gestellt. Sobald die Daten abrufbar sind, erfolgt eine gesonderte Mitteilung an unsere Gemeinde. Weitere Informationen zur Offenland-Biotopkartierung finden Sie im Internet unter  https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/offenland-biotopkartierung . In einigen Gemeinden im Kreis finden auf einzelnen Stichprobenflächen weitere Kartierungen statt (Tiere, Pflanzen und Lebensräume). Die betroffenen Gemeinden werden zeitnah gesondert informiert.
Meldung vom 18. Mai 2020

Förderbescheid für neuen Erlebnispfad in Biederbach

Am 18. Mai 2020 erhielt die Gemeinde erfreuliche Nachrichten: Der Förderbescheid des Regierungspräsidiums für die Konzeption eines neuen Erlebnispfads im Naturpark Südschwarzwald wurde bewilligt. Dieser bedeutende Schritt ist das Ergebnis der konsequenten Bemühungen der Gemeinde, die Natur und Umwelt zu schützen sowie gleichzeitig ein attraktives Angebot für Familien zu schaffen.

Die Fördermittel, gemäß den Verwaltungsvorschriften des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Gewährung von Zuwendungen für Naturparke in Baden-Württemberg, ermöglichen es der Gemeinde, einen innovativen Erlebnispfad zu entwickeln. Dieser Pfad wird nicht nur die Schönheit des Naturparks Südschwarzwald präsentieren, sondern auch gezielt auf die Bedürfnisse von Familien eingehen.

Die Konzeption des Erlebnispfads wird nun in die nächste Phase übergehen, wobei die Gemeinde eng mit den beteiligten Partnern und Fachexperten zusammenarbeitet. Ziel ist es, eine einzigartige Verbindung von Naturerlebnis, Umweltbildung und familienfreundlichen Aktivitäten zu schaffen. Der Erlebnispfad soll nicht nur lokale Bewohner anziehen, sondern auch Besucher aus der Region und darüber hinaus ansprechen.

Mit dem Förderbescheid unterstreicht das Regierungspräsidium die Bedeutung des Naturparkprojekts und würdigt die Gemeinde für ihr Engagement im Umweltschutz und der Förderung nachhaltiger Freizeitmöglichkeiten.

Kontakt

Gemeinde Biederbach
Tel.: 07682/9116-0
E-Mail: gemeinde@biederbach.de

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