Meldung vom 30. Mai 2025

Brückentag - Rathaus geschlossen !

Die Gemeindeverwaltung ist am Freitag, den 20.06.2025 nach dem Feiertag "Fronleichnam" ganztägig geschlossen.
Ab Montag, den 23.06.2025, sind wir wieder zu den üblichen Öffnungszeiten sowie Termine nach Absprache gerne für Sie da.
Wir bitten um Verständnis und Beachtung. Vielen Dank.

Ihre Gemeindeverwaltung

Meldung vom 28. Mai 2025

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) - Ausschreibung Jahresprogramm 2026

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat das Jahresprogramm 2026 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) mit Bekanntmachung vom 23. Mai 2025 im Staatsanzeiger ausgeschrieben.

Das ELR
Mit dem ELR bietet das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Ziel des Jahresprogramms 2026 ist es, Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne zu setzen und dabei auch den Klimaschutz zu berücksichtigen. Daher wird die Nutzung vorhandener Bausubstanz besonders gefördert.

Neubauprojekte in den Förderschwerpunkten Wohnen/Innenentwicklung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen sind nur förderfähig, sofern die Tragwerkskonstruktion überwiegend aus einem CO2--speichernden Material (in der Regel ist dies der Baustoff Holz) besteht.

Zuwendungsempfänger können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.

Wo liegen die Förderschwerpunkte?
Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien und Bäckereien. Zur Grundversorgung können auch Arztpraxen, Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gehören. Investitionen von Kleinstunternehmen der Grundversorgung und für Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen können mit einem Fördersatz von bis zu 30 % (ggf. 35 % bei zusätzlichem CO2-Speicherzuschlag) gefördert werden.
Im Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung werden die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierungen), Verbesserung des Wohnumfeldes, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken gefördert. Der Neubau von Einfamilienhäusern ist nicht förderfähig. Bei eigengenutzten wohnraumbezogenen Projekten liegt der Regelfördersatz bei 30 %. Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt bei Modernisierungen, Umbauten und Aufstockungen max. 50.000 €, bei Umnutzungen bis zu 60.000 €. Der Neubau von eigengenutzten Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern wird mit bis zu 30.000 € pro eigengenutzter Wohneinheit gefördert. Für den Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung wird etwa die Hälfte der im Jahresprogramm 2026 zur Verfügung stehenden Mittel eingesetzt. Auch in den an den Ortskern angrenzenden Baugebieten (bis zur Erschließung in den 70er-Jahren) ist die Förderung möglich.
Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen (mit bis zu 100 Mitarbeitern) unterstützt, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen. Zudem werden Vorhaben gefördert, die zur Umnutzung oder Weiterentwicklung vorhandener Bausubstanz beitragen. Auch die Verlagerung von Unternehmen bei störender Nutzungsmischungen im Ortskern ist ein wichtiges Förderziel. Unternehmensinvestitionen können mit einem Fördersatz von bis zu 15 % gefördert werden.

CO2-Speicherzuschlag
Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, CO2- bindende Baustoffe im Tragwerk wie z.B. Holz einsetzt, kann einen Förderzuschlag von 5 % auf den Regelfördersatz und eine erhöhte Maximalförderung bekommen, sofern dies nach beihilferechtlichen Bestimmungen der EU möglich ist.
  
Antragsverfahren
Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von den Städten/Gemeinden gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten die von der Gemeinde positiv bewerteten privaten Projekte.
Daher ist es notwendig, dass die Unterlagen zu den privaten Projekten bis spätestens 15.09.2025 bei der Gemeinde vorliegen.
Sollten Sie ein Projekt planen, für das eine Förderung in Frage kommen könnte, so wenden Sie sich an Frau Schneider, Tel. 07682/9116-13, E-Mail: schneider@biederbach.de, um die erforderlichen Unterlagen abzustimmen.
Das MLR entscheidet im Frühjahr 2026 über die Aufnahme in das ELR. Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die vor der Programmentscheidung nicht begonnen sind. Nach erfolgter Aufnahme ist das Vorhaben grundsätzlich noch im Jahre 2026 zu beginnen.

Weitere Informationen über die Fördervorrausetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragstellung finden Sie unter
https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/ oder unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung/

Meldung vom 17. April 2025

Erfassung wertvoller Biotope durch die Offenland-Biotopkartierung 2025 in unserer Gemeinde

Geschützte Biotope gehören zu den Kleinoden unserer Landschaft. Sie sind unersetzbare Lebensräume für zahlreiche bedrohte Arten und geben unserer schönen Heimat ihr vielfältiges Gesicht. Die Kartierung dieser wertvollen Flächen durch die Offenland-Biotopkartierung zeichnet gleichsam eine Schatzkarte der Natur. Die LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg hat den gesetzlichen Auftrag, die geschützten Biotope in regelmäßigem Turnus zu erfassen. Die von der LUBW beauftragten fachlich qualifizierten Kartiererinnen und Kartierer werden 2025 in Gemeinden in den Kreisen Calw, Emmendingen, Neckar-Odenwald-Kreis, Ludwigsburg und Ravensburg unterwegs sein. Kartiert wird vom Frühling bis in den Herbst im gesamten Gemeindegebiet außerhalb des geschlossenen Siedlungsbereiches, des Waldes und von Verkehrsflächen. Dabei werden auch artenreiche Mähwiesen erfasst, für die Baden-Württemberg eine besondere Verantwortung trägt. Die Daten werden anschließend digitalisiert und nach umfangreicher Qualitätsprüfung voraussichtlich im November 2026 über den Daten- und Kartendienst der LUBW ( https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/ ) zur Verfügung gestellt. Die Kartierung der LUBW hat dabei rein deklaratorischen Charakter: Der Schutz von Biotopen gilt unmittelbar per Gesetz: sobald eine Fläche die charakteristischen Merkmale eines geschützten Biotopes aufweist, ist diese Fläche geschützt und das Biotop darf nicht erheblich beeinträchtigt oder zerstört werden. Der Schutzstatus wird nicht durch die Kartierung vergeben. Die Daten der Kartierung unterstützen die Betroffenen aber dabei, ihre bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen besser zu erkennen und zu berücksichtigen. Sie sind zudem Grundlage für eine landwirtschaftliche Förderung auf diesen Flächen. In unserer Gemeinde werden 2025 Kartierungen der Vegetation im Rahmen der landesweiten Offenland-Biotopkartierung durchgeführt. Im Rahmen dieser Erhebungen ist es den Kartierenden als Beauftragten der LUBW grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten (§ 52 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg). Die Kartierenden sind in der Regel allein im Gelände unterwegs. Eine Zuordnung von Ergebnissen zu Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern oder Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern findet bei der Erfassung und Auswertung der Kartierungen nicht statt. Es werden auch keine dauerhaften Markierungen auf der Fläche vorgenommen. Zu Beginn der Kartierungen sind Informationsveranstaltungen im Mai im Gelände vorgesehen, bei denen interessierte Personen einen Einblick in die Offenland-Biotopkartierung gewinnen. Bei Interesse an der Informationsveranstaltung finden Sie weiterführende Informationen rechtzeitig auf der Internetseite der LUBW unter: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/offenland-biotopkartierung , Rubrik „Aktuelles“. Alternativ wenden Sie sich an folgende E-Mail-Adresse: Offenlandbiotopkartierung@lubw.bwl.de oder an die zentrale Telefonnummer 0721/5600-0. Termine, Uhrzeiten und Treffpunkte vor Ort werden Ihnen dann rechtzeitig spätestens Ende April mitgeteilt. Nach Abschluss der Erhebungen werden die Daten der Öffentlichkeit über den Daten- und Kartendienst der LUBW ( https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/ ) zur Verfügung gestellt. Sobald die Daten abrufbar sind, erfolgt eine gesonderte Mitteilung an unsere Gemeinde. Weitere Informationen zur Offenland-Biotopkartierung finden Sie im Internet unter  https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/offenland-biotopkartierung . In einigen Gemeinden im Kreis finden auf einzelnen Stichprobenflächen weitere Kartierungen statt (Tiere, Pflanzen und Lebensräume). Die betroffenen Gemeinden werden zeitnah gesondert informiert.
Meldung vom 01. März 2025

Rauchverbot im Wald vom 1. März bis 31. Oktober

Das Kreisforstamt weist darauf hin, dass in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober ein Rauchverbot im Wald gilt. Das Forstamt bittet Waldbesucherinnen und Waldbesucher beim Aufenthalt im Wald besonders achtsam zu sein und Feuer oder Rauchentwicklung unter der europaweiten Telefonnummer 112 zu melden.

Meldung vom 23. Februar 2025

Vorläufige Schnellergebnisse der Bundestagswahl der Gemeinde Biederbach 2025

Beim Aufruf der Anzeige der Wahlergebnisse werden Sie auf die Seiten unseres technischen Dienstleisters für die Wahldurchführung weitergeleitet.

Bundestagswahl am 23.02.2025 in Biederbach

Meldung vom 01. Januar 2025

Vorsorgemappe des Kreisseniorenrats Emmendingen im Rathaus wieder erhältlich!

Die kostenlos erhältliche Vorsorgemappe des Kreisseniorenrats Emmendingen informiert darüber, wie Bürgerinnen und Bürger Vorsorge für den Fall treffen können, dass durch Krankheit, Unfall oder Alter eigene Entscheidungen nicht mehr möglich sind. Die Vorsorgemappe enthält unter anderem Informationen zur Betreuungs- und Patientenverfügung sowie dem Abfassen eines Testaments. Sie bietet Leserinnen und Lesern zudem einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten der persönlichen Vorsorge- und Nachlassplanung. Im Informationsteil wird gut verständlich erklärt, inwieweit sich die einzelnen Vorsorgearten unterscheiden. Der Formularteil enthält alle notwendigen Formulare, die direkt ausgefüllt werden können. Die Vorsorgemappe kann hier heruntergeladen werden.  
Meldung vom 25. Juni 2024

Vermarktungsbeginn Baugebiet „Kirchhöf II“

Die badenovaKONZEPT GmbH & Co. KG bietet im Neubaugebiet „Kirchhöf II“ der Gemeinde Biederbach 12 Bauplätze zur Bebauung mit einem Einzelhaus voll erschlossen an. Die Bauplätze werden zum Höchstgebot vergeben. Das Mindestgebot liegt bei 299,00 €/m² an. Hier finden Sie den rechtswirksamen Bebauungsplan (2,3 MB ) für das Baugebiet, die Vergaberichtlinien (96 KB ) , einen Vermarktungsplan (263 KB ) mit den Bauplatzgrößen und den Bewerberfragebogen (260 KB ) . Bei Interesse an einem Bauplatz bewerben Sie sich bitte bei badenovaKonzept. Sie werden dann schriftlich informiert. Die angegebene Bewerbungsfrist im Bewerbefragebogen wurde aufgehoben. Ihre Bewerbung richten Sie bitte schriftlich an: badenovaKONZEPT GmbH & Co. KG Tullastraße 61 79108 Freiburg Telefon: 0761 279-3972 Telefax: 0761 54279-3972 Mail: info@badenovakonzept.de  
Meldung vom 18. Mai 2020

Förderbescheid für neuen Erlebnispfad in Biederbach

Am 18. Mai 2020 erhielt die Gemeinde erfreuliche Nachrichten: Der Förderbescheid des Regierungspräsidiums für die Konzeption eines neuen Erlebnispfads im Naturpark Südschwarzwald wurde bewilligt. Dieser bedeutende Schritt ist das Ergebnis der konsequenten Bemühungen der Gemeinde, die Natur und Umwelt zu schützen sowie gleichzeitig ein attraktives Angebot für Familien zu schaffen.

Die Fördermittel, gemäß den Verwaltungsvorschriften des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Gewährung von Zuwendungen für Naturparke in Baden-Württemberg, ermöglichen es der Gemeinde, einen innovativen Erlebnispfad zu entwickeln. Dieser Pfad wird nicht nur die Schönheit des Naturparks Südschwarzwald präsentieren, sondern auch gezielt auf die Bedürfnisse von Familien eingehen.

Die Konzeption des Erlebnispfads wird nun in die nächste Phase übergehen, wobei die Gemeinde eng mit den beteiligten Partnern und Fachexperten zusammenarbeitet. Ziel ist es, eine einzigartige Verbindung von Naturerlebnis, Umweltbildung und familienfreundlichen Aktivitäten zu schaffen. Der Erlebnispfad soll nicht nur lokale Bewohner anziehen, sondern auch Besucher aus der Region und darüber hinaus ansprechen.

Mit dem Förderbescheid unterstreicht das Regierungspräsidium die Bedeutung des Naturparkprojekts und würdigt die Gemeinde für ihr Engagement im Umweltschutz und der Förderung nachhaltiger Freizeitmöglichkeiten.

Kontakt

Gemeinde Biederbach
Tel.: 07682/9116-0
E-Mail: gemeinde@biederbach.de

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