Meldung vom 03. August 2026

Bürgerbüro nur teilweise besetzt - Gewerbeamt geschlossen!

Das Bürgerbüro ist aufgrund von Urlaub (Frau Herr) ab dem 03. bis 21. August 2026 nur teilweise besetzt und das Gewerbeamt steht in dieser Zeit nicht zur Verfügung. Rufen Sie daher erst unter der Tel.Nr. 07682 9116-0 (Zentrale) an oder schreiben eine Mail an gemeinde@biederbach.de, um abzuklären, ob ihr Anliegen bearbeitet werden kann. Wenn es sich um Text zur Einstellung im Mitteilungsblatt handelt, schreiben Sie eine Mail an: mitteilungsblatt@biederbach.de.
Wir bitten um Beachtung und Verständnis. Vielen Dank.
Ihre Gemeindeverwaltung

Meldung vom 04. Juli 2026

Info´s zur Urlaubszeit bei der Gemeindeverwaltung!

Aufgrund der beginnenden Urlaubszeit bei den Sachbearbeiterinnen im Rathaus ab August möchten wir Sie informieren, dass dann nicht immer alle Dienststellen voll besetzt sind. Prüfen Sie schon jetzt, ob Ihr  Besuch im Rathaus in dieser Zeit notwendig ist, oder ob Sie vorab Ihre Angelegenheit erledigen können. Falls nicht, bitten wir um vorherige telefonische Absprache, damit wir Ihre Angelegenheiten aller Art besser koordinieren bzw. abklären können, ob Ihr Anliegen derzeit bearbeitet werden kann.
Rufen Sie uns zuerst unter der Tel. 07682 9116-0 (Zentrale) an oder schreiben eine E-Mail an gemeinde@biederbach.de. Wir sind stets bemüht, auch während der Urlaubszeit, Ihr Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten. Weitere Informationen oder Anträge finden Sie auf unserer Homepage unter www.biederbach.de / Aktuelles.

Das Bürgerbüro ist in der Zeit vom 03.-21.08.2026 nur teilweise besetzt und am Freitag, den 28.08.2026 ganztags geschlossen.
Wir bitten um Beachtung!
Ihre Gemeindeverwaltung

Meldung vom 03. Juli 2026

Beantragung eines Bundespersonalausweises oder Reisepasses für Minderjährige!

Bei der Beantragung eines Bundespersonalausweises bei Kindern vor dem 16. Lebensjahr oder eines Reisepasses für Minderjährige vor dem 18. Lebensjahr muss eine Zustimmungserklärung beider erziehungsberechtigten Eltern vorliegen. Diesen Antrag können Sie hier (DOCX, 30 KB) ausdrucken, ausfüllen und unterschrieben zur Beantragung mitbringen. Passbilder müssen digital per QR-Code an die Gemeinde übermittelt werden. Dazu können Sie bei einem Fotodienstleister ein Passbild anfertigen lassen und erhalten danach eine QR-Code-Karte, die Sie zur Beantragung mitbringen. Alternativ können wir vor Ort mit unser zusätzlich angeschafften Kamera ein Lichtbild erstellen, da das von der Bundesdruckerei zur Verfügung gestellt PointID-Gerät momentan nicht funktioniert.
Bitte beachten Sie zusätzlich, dass das persönliche Erscheinen der Kinder ab dem 6. Lebensjahr aufgrund der Abgabe der Fingerabdrücke notwendig ist, auch wenn erst ab dem 10. Lebensjahr eine Unterschrift geleistet werden muss.
Informationen zu den Einreisebestimmungen sind bei den Botschaften des jeweiligen Urlaubslandes, im Reisebüro oder auf der Homepage des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de) erhältlich.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne beim Bürgerbüro unter der Tel. 07682 9116-17 informieren.

Meldung vom 02. Juli 2026

Einwohnermeldeamt - Zuzug in die Gemeinde Biederbach

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass bei einem Zuzug in die Gemeinde Biederbach eine gesetzlich vorgeschriebene Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter vorgelegt werden muss. Diese können Sie hier (PDF, 70 KB) aufrufen, ausdrucken und zur Anmeldung (ausgefüllt und unterschrieben vom Vermieter) beim Bürgerbüro vorlegen. Eine Abmeldung an Ihrem bisherigen Wohnort innerhalb von Deutschland ist nicht notwendig, da dies automatisch mit dem sogenannten elektronischen Meldeschein erfolgt. Jedoch ist eine Abmeldung ins Ausland bei Ihrem bisherigen Wohnort notwendig.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne zu unseren üblichen Öffnungszeiten von Montag - Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr oder zusätzlich am Dienstagnachmittag von 14.00 bis 18.00 Uhr an das Bürgerbüro unter der Tel.Nr. 07682 9116-17 bzw. Zentrale unter der Tel.Nr. 07682 9116-0 oder per Mail an herr@biederbach.de bzw. gemeinde@biederbach.de wenden.
Ihre Gemeindeverwaltung Biederbach

Meldung vom 23. Juni 2026

Kommunen am Limit

Die Kommunen sind viel mehr als Verwaltung. Sie sind nahe bei den Bürgerinnen und Bürgern und gestalten unser tägliches Leben. Wir, die Städte und Gemeinden des Landkreises und der Landkreis wollen auch künftig
für die Bürgerinnen und Bürger in allen Lebensbereichen zuverlässige Partner sein. Wenn die Kommunen aus finanziellen Gründen nicht mehr handlungsfähig sind, schwindet das Vertrauen in unseren Staat und die
Demokratie weiter.

Dies wird aber immer schwieriger, denn in Zukunft werden hierfür weniger Fachkräfte und weniger Geld zur Verfügung stehen. Wenn in dieser Lage ständig neue Aufgaben erfunden und den Landkreisen und Kommunen
auferlegt werden, ist das nicht nur widersprüchlich, sondern langfristig auch schädlich. Leider hat sich diese Erkenntnis in der Praxis nicht durchgesetzt. Vorgänge und Prozesse müssen immer detaillierter dokumentiert
werden und für eine Vielzahl von Einzelfallproblemen werden umfassende Verordnungen erlassen.

Gleichzeitig gibt es Forderungen der Politik und es wird stillschweigend vorausgesetzt, dass die Gemeinden das
einfach mit leisten können.

So ist immer wieder zu hören, dass die Lesekompetenz der Kinder gefördert werden soll. Die örtlichen Büchereien leisten hierzu auch in Kooperation mit den Schulen einen wesentlichen Beitrag. Wenn allerdings das Geld fehlt,
wird die Schließung der Büchereien oder die Reduktion der Öffnungszeiten unvermeidlich werden. Jedes Kind, jeder Mensch, sollte schwimmen können, so eine weitere wichtige gesellschaftspolitische Forderung. Doch auch hier fehlt jede Anerkennung in finanzieller Hinsicht. Würde z.B. jeder Schulkindbesuch im Hallenbad Freiamt mit jährlich 10 € unterstützt, könnten die Betriebskosten mit rund 90.000 € unterstützt werden.

Viele weitere Beispiele ließen sich anführen.

Landkreise, Städte und Gemeinden leisten einen ganz wesentlichen Beitrag zu einer sicheren und lebenswerten
Gesellschaft. Das wollen und das müssen wir auch weiterhin tun. Aber wir können unseren Bürgerinnen und
Bürgern nicht alles versprechen, ihnen die Selbstverantwortung nicht abnehmen.

Und neue Aufgaben, sofern sie erforderlich sind, müssen ausreichend gegenfinanziert werden: Wer bestellt,
muss auch bezahlen!

Dies gilt aktuell für die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztags- und Ferienbetreuung oder das
angekündigte kostenfreie letzte Kindergartenjahr.

Wir fordern weiter, uns nicht ständig mit neuen Aufgaben zu belasten und das Personal mit unsinnigen
Dokumentationen zu beschäftigen. Wir wollen unsere Städte und Gemeinden weiterentwickeln und zukunftsfest
machen. Wir wollen ausreichende Kindergartenplätze, lebendige Ortsmitten und ordentliche Straßen zur
Verfügung stellen.

Die Kreise, Städte und Gemeinden sind deshalb in Schieflage, weil wir die vielen politischen
Leistungsversprechen der letzten Jahre nicht mehr erfüllen können.

Wir fordern die Bundes- und Landesregierung auf, unsere Anliegen endlich ernst zu nehmen und uns zu
vertrauen, so dass wir unsere Aufgaben im Rahmen der Selbstverwaltung ausführen können.

Meldung vom 22. Mai 2026

Info´s zum Umtausch des Kartenführerscheins!

Die Führerscheine mit dem Ausstellungsjahr 1999-2001 (Vorderseite 4 b) mussten bis zum 19.01.2026 umgetauscht werden.
Aktuell geht dieser Umtausch jetzt mit dem Ausstellungsjahr 2002-2004 weiter und müssen bis 19. Januar 2027 umgetauscht werden. Der Umtausch der Jahre 2005-2007 hat bis 19.01.2028; das Jahr 2008 bis 19.01.2029 und das Jahr 2009 bis 19.01.2030 zu erfolgen.
Den Antrag können Sie im Rathaus beim Bürgerbüro stellen und wird dann an die zuständige Führerscheinstelle beim Landratsamt Emmendingen weitergeleitet. Hierzu müssen Sie jedoch ein biometrisches, aktuelles ausgedrucktes Passbild und Ihren bisherigen Führerschein mitbringen.
Wichtige Info:
Vor Ort können keine Passbilder für den Antrag erstellt und ausgedruckt werden.
Wir bitten dies zu beachten. Vielen Dank.
Ihre Gemeindeverwaltung

Meldung vom 01. Mai 2026

Außerordentliche Schul- und Berufsausbildungsabschlüsse der Gemeindeverwaltung mitteilen!

Jugendliche und junge Erwachsene, die einen außerordentlichen Schul- oder Berufsausbildungsabschluss erzielt oder z. B. herausragende Platzierungen bei Kammer- oder Berufswettkämpfern erreicht haben, können im Rahmen der Ehrungsordnung der Gemeinde Biederbach eine Auszeichnung erhalten. Ein Nachweis der Schüler (aller Schularten z.B. Gymnasien usw.) oder Absolventen vom Abschluss ist in Form von einem Zeugnis oder einer Urkunde bei der Gemeindeverwaltung, Dorfstraße 18, 79215 Biederbach abzugeben oder zuzusenden.
Bitte teilen Sie uns solche hervorragenden Abschlüsse mit, sodass unsere Bürgerinnen und Bürger eine Auszeichnung von der Gemeinde erhalten können. Nähere Infos erhalten Sie auch telefonisch unter 07682 9116-0 (Zentrale) oder per E-Mail an gemeinde@biederbach.de.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe
Ihre Gemeindeverwaltung

Meldung vom 01. Mai 2026

Neue Vorsorgemappe 2026 des Kreisseniorenrats Emmendingen im Rathaus erhältlich!

Die kostenlos erhältliche Vorsorgemappe des Kreisseniorenrats Emmendingen informiert darüber, wie Bürgerinnen und Bürger Vorsorge für den Fall treffen können, dass durch Krankheit, Unfall oder Alter eigene Entscheidungen nicht mehr möglich sind. Die Vorsorgemappe enthält unter anderem Informationen zur Betreuungs- und Patientenverfügung sowie dem Abfassen eines Testaments oder Bestattungsverfügung. Sie bietet Leserinnen und Lesern zudem einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten der persönlichen Vorsorge- und Nachlassplanung. Im Informationsteil wird gut verständlich erklärt, inwieweit sich die einzelnen Vorsorgearten unterscheiden. Der Formularteil enthält alle notwendigen Formulare, die direkt ausgefüllt werden können. Die Vorsorgemappe kann hier heruntergeladen werden.  
Meldung vom 01. März 2026

Rauchverbot im Wald vom 1. März bis 31. Oktober

Das Kreisforstamt weist darauf hin, dass in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober ein Rauchverbot im Wald gilt. Das Forstamt bittet Waldbesucherinnen und Waldbesucher beim Aufenthalt im Wald besonders achtsam zu sein und Feuer oder Rauchentwicklung unter der europaweiten Telefonnummer 112 zu melden.

Meldung vom 17. April 2025

Erfassung wertvoller Biotope durch die Offenland-Biotopkartierung 2025 in unserer Gemeinde

Geschützte Biotope gehören zu den Kleinoden unserer Landschaft. Sie sind unersetzbare Lebensräume für zahlreiche bedrohte Arten und geben unserer schönen Heimat ihr vielfältiges Gesicht. Die Kartierung dieser wertvollen Flächen durch die Offenland-Biotopkartierung zeichnet gleichsam eine Schatzkarte der Natur. Die LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg hat den gesetzlichen Auftrag, die geschützten Biotope in regelmäßigem Turnus zu erfassen. Die von der LUBW beauftragten fachlich qualifizierten Kartiererinnen und Kartierer werden 2025 in Gemeinden in den Kreisen Calw, Emmendingen, Neckar-Odenwald-Kreis, Ludwigsburg und Ravensburg unterwegs sein. Kartiert wird vom Frühling bis in den Herbst im gesamten Gemeindegebiet außerhalb des geschlossenen Siedlungsbereiches, des Waldes und von Verkehrsflächen. Dabei werden auch artenreiche Mähwiesen erfasst, für die Baden-Württemberg eine besondere Verantwortung trägt. Die Daten werden anschließend digitalisiert und nach umfangreicher Qualitätsprüfung voraussichtlich im November 2026 über den Daten- und Kartendienst der LUBW ( https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/ ) zur Verfügung gestellt. Die Kartierung der LUBW hat dabei rein deklaratorischen Charakter: Der Schutz von Biotopen gilt unmittelbar per Gesetz: sobald eine Fläche die charakteristischen Merkmale eines geschützten Biotopes aufweist, ist diese Fläche geschützt und das Biotop darf nicht erheblich beeinträchtigt oder zerstört werden. Der Schutzstatus wird nicht durch die Kartierung vergeben. Die Daten der Kartierung unterstützen die Betroffenen aber dabei, ihre bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen besser zu erkennen und zu berücksichtigen. Sie sind zudem Grundlage für eine landwirtschaftliche Förderung auf diesen Flächen. In unserer Gemeinde werden 2025 Kartierungen der Vegetation im Rahmen der landesweiten Offenland-Biotopkartierung durchgeführt. Im Rahmen dieser Erhebungen ist es den Kartierenden als Beauftragten der LUBW grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten (§ 52 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg). Die Kartierenden sind in der Regel allein im Gelände unterwegs. Eine Zuordnung von Ergebnissen zu Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern oder Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern findet bei der Erfassung und Auswertung der Kartierungen nicht statt. Es werden auch keine dauerhaften Markierungen auf der Fläche vorgenommen. Zu Beginn der Kartierungen sind Informationsveranstaltungen im Mai im Gelände vorgesehen, bei denen interessierte Personen einen Einblick in die Offenland-Biotopkartierung gewinnen. Bei Interesse an der Informationsveranstaltung finden Sie weiterführende Informationen rechtzeitig auf der Internetseite der LUBW unter: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/offenland-biotopkartierung , Rubrik „Aktuelles“. Alternativ wenden Sie sich an folgende E-Mail-Adresse: Offenlandbiotopkartierung@lubw.bwl.de oder an die zentrale Telefonnummer 0721/5600-0. Termine, Uhrzeiten und Treffpunkte vor Ort werden Ihnen dann rechtzeitig spätestens Ende April mitgeteilt. Nach Abschluss der Erhebungen werden die Daten der Öffentlichkeit über den Daten- und Kartendienst der LUBW ( https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/ ) zur Verfügung gestellt. Sobald die Daten abrufbar sind, erfolgt eine gesonderte Mitteilung an unsere Gemeinde. Weitere Informationen zur Offenland-Biotopkartierung finden Sie im Internet unter  https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/offenland-biotopkartierung . In einigen Gemeinden im Kreis finden auf einzelnen Stichprobenflächen weitere Kartierungen statt (Tiere, Pflanzen und Lebensräume). Die betroffenen Gemeinden werden zeitnah gesondert informiert.

Kontakt

Gemeinde Biederbach
Tel.: 07682/9116-0
E-Mail: gemeinde@biederbach.de

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