Meldung vom 13. November 2025

Erreichbarkeit bzw. geänderte Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung ab dem 19.12.25!

Das Bürgerbüro ist vom 19. - 23. Dezember 2025 nur teilweise besetzt und steht Ihnen daher nur eingeschränkt zur Verfügung steht. In dieser Zeit können keine Gewerbeangelegenheiten bearbeitet werden.

Festliche Auszeit
Die Gemeindeverwaltung macht ab Montag, den 29. Dezember 2025 bis Dienstag, den 06. Januar 2026 (Feiertag "Heilige Drei Könige") eine Pause.
Jedoch ist in dieser Zeit an Werktagen nur das Wahlamt aufgrund der anstehenden Bürgermeisterwahl geöffnet. Benutzen Sie daher die Klingel neben dem Bürgerbüro-Eingang.
Prüfen Sie, ob ein Rathausbesuch in dieser Zeit notwendig ist und rufen Sie daher erst unter der Tel.-Nr. 07682 9116-0 (Zentrale) an oder schreiben eine E-Mail an gemeinde@biederbach.de, um abzuklären, ob Ihr Anliegen bearbeitet werden kann oder vereinbaren einen Termin bei der jeweiligen Sachbearbeiterin.

Ab Mittwoch, dem 07. Januar 2026 sind wir wieder zu den üblichen Öffnungszeiten gerne für Sie da.
Wir bitten um Verständnis und Beachtung. Vielen Dank.
Ihre Gemeindeverwaltung

Meldung vom 01. November 2025

Vermessungsarbeiten L 101

Aufgrund von Vermessungsarbeiten kommt es auf der L101 zwischen Biederbach Tannhöf und Kirchhöf zu einer vorübergehenden Teilsperrung der Fahrbahn ohne Lichtsignalanlage, wodurch die zulässige Geschwindigkeit auf 50 km/h reduziert wird. Diese Maßnahme gilt bis Ende Februar. 
Vielen Dank für Ihr Verständnis. 
 
Ihre Gemeindeverwaltung 

Meldung vom 01. November 2025

Einwohnermeldeamt - Zuzug in die Gemeinde Biederbach

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass bei einem Zuzug in die Gemeinde Biederbach eine gesetzlich vorgeschriebene Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter vorgelegt werden muss. Diese können Sie hier (PDF, 70 KB) aufrufen, ausdrucken und zur Anmeldung (ausgefüllt und unterschrieben vom Vermieter) beim Bürgerbüro vorlegen. Eine Abmeldung an Ihrem bisherigen Wohnort innerhalb von Deutschland ist nicht notwendig, da dies automatisch mit dem sogenannten elektronischen Meldeschein erfolgt. Jedoch ist eine Abmeldung ins Ausland bei Ihrem bisherigen Wohnort notwendig.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne zu unseren üblichen Öffnungszeiten von Montag - Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr oder zusätzlich am Dienstagnachmittag von 14.00 bis 18.00 Uhr an das Bürgerbüro unter der Tel.Nr. 07682 9116-17 bzw. Zentrale unter der Tel.Nr. 07682 9116-0 oder per Mail an herr@biederbach.de bzw. gemeinde@biederbach.de wenden.
Ihre Gemeindeverwaltung Biederbach

Meldung vom 17. April 2025

Erfassung wertvoller Biotope durch die Offenland-Biotopkartierung 2025 in unserer Gemeinde

Geschützte Biotope gehören zu den Kleinoden unserer Landschaft. Sie sind unersetzbare Lebensräume für zahlreiche bedrohte Arten und geben unserer schönen Heimat ihr vielfältiges Gesicht. Die Kartierung dieser wertvollen Flächen durch die Offenland-Biotopkartierung zeichnet gleichsam eine Schatzkarte der Natur. Die LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg hat den gesetzlichen Auftrag, die geschützten Biotope in regelmäßigem Turnus zu erfassen. Die von der LUBW beauftragten fachlich qualifizierten Kartiererinnen und Kartierer werden 2025 in Gemeinden in den Kreisen Calw, Emmendingen, Neckar-Odenwald-Kreis, Ludwigsburg und Ravensburg unterwegs sein. Kartiert wird vom Frühling bis in den Herbst im gesamten Gemeindegebiet außerhalb des geschlossenen Siedlungsbereiches, des Waldes und von Verkehrsflächen. Dabei werden auch artenreiche Mähwiesen erfasst, für die Baden-Württemberg eine besondere Verantwortung trägt. Die Daten werden anschließend digitalisiert und nach umfangreicher Qualitätsprüfung voraussichtlich im November 2026 über den Daten- und Kartendienst der LUBW ( https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/ ) zur Verfügung gestellt. Die Kartierung der LUBW hat dabei rein deklaratorischen Charakter: Der Schutz von Biotopen gilt unmittelbar per Gesetz: sobald eine Fläche die charakteristischen Merkmale eines geschützten Biotopes aufweist, ist diese Fläche geschützt und das Biotop darf nicht erheblich beeinträchtigt oder zerstört werden. Der Schutzstatus wird nicht durch die Kartierung vergeben. Die Daten der Kartierung unterstützen die Betroffenen aber dabei, ihre bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen besser zu erkennen und zu berücksichtigen. Sie sind zudem Grundlage für eine landwirtschaftliche Förderung auf diesen Flächen. In unserer Gemeinde werden 2025 Kartierungen der Vegetation im Rahmen der landesweiten Offenland-Biotopkartierung durchgeführt. Im Rahmen dieser Erhebungen ist es den Kartierenden als Beauftragten der LUBW grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten (§ 52 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg). Die Kartierenden sind in der Regel allein im Gelände unterwegs. Eine Zuordnung von Ergebnissen zu Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern oder Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern findet bei der Erfassung und Auswertung der Kartierungen nicht statt. Es werden auch keine dauerhaften Markierungen auf der Fläche vorgenommen. Zu Beginn der Kartierungen sind Informationsveranstaltungen im Mai im Gelände vorgesehen, bei denen interessierte Personen einen Einblick in die Offenland-Biotopkartierung gewinnen. Bei Interesse an der Informationsveranstaltung finden Sie weiterführende Informationen rechtzeitig auf der Internetseite der LUBW unter: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/offenland-biotopkartierung , Rubrik „Aktuelles“. Alternativ wenden Sie sich an folgende E-Mail-Adresse: Offenlandbiotopkartierung@lubw.bwl.de oder an die zentrale Telefonnummer 0721/5600-0. Termine, Uhrzeiten und Treffpunkte vor Ort werden Ihnen dann rechtzeitig spätestens Ende April mitgeteilt. Nach Abschluss der Erhebungen werden die Daten der Öffentlichkeit über den Daten- und Kartendienst der LUBW ( https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/ ) zur Verfügung gestellt. Sobald die Daten abrufbar sind, erfolgt eine gesonderte Mitteilung an unsere Gemeinde. Weitere Informationen zur Offenland-Biotopkartierung finden Sie im Internet unter  https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/offenland-biotopkartierung . In einigen Gemeinden im Kreis finden auf einzelnen Stichprobenflächen weitere Kartierungen statt (Tiere, Pflanzen und Lebensräume). Die betroffenen Gemeinden werden zeitnah gesondert informiert.
Meldung vom 01. Januar 2025

Vorsorgemappe des Kreisseniorenrats Emmendingen im Rathaus wieder erhältlich!

Die kostenlos erhältliche Vorsorgemappe des Kreisseniorenrats Emmendingen informiert darüber, wie Bürgerinnen und Bürger Vorsorge für den Fall treffen können, dass durch Krankheit, Unfall oder Alter eigene Entscheidungen nicht mehr möglich sind. Die Vorsorgemappe enthält unter anderem Informationen zur Betreuungs- und Patientenverfügung sowie dem Abfassen eines Testaments. Sie bietet Leserinnen und Lesern zudem einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten der persönlichen Vorsorge- und Nachlassplanung. Im Informationsteil wird gut verständlich erklärt, inwieweit sich die einzelnen Vorsorgearten unterscheiden. Der Formularteil enthält alle notwendigen Formulare, die direkt ausgefüllt werden können. Die Vorsorgemappe kann hier heruntergeladen werden.  
Meldung vom 18. Mai 2020

Förderbescheid für neuen Erlebnispfad in Biederbach

Am 18. Mai 2020 erhielt die Gemeinde erfreuliche Nachrichten: Der Förderbescheid des Regierungspräsidiums für die Konzeption eines neuen Erlebnispfads im Naturpark Südschwarzwald wurde bewilligt. Dieser bedeutende Schritt ist das Ergebnis der konsequenten Bemühungen der Gemeinde, die Natur und Umwelt zu schützen sowie gleichzeitig ein attraktives Angebot für Familien zu schaffen.

Die Fördermittel, gemäß den Verwaltungsvorschriften des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Gewährung von Zuwendungen für Naturparke in Baden-Württemberg, ermöglichen es der Gemeinde, einen innovativen Erlebnispfad zu entwickeln. Dieser Pfad wird nicht nur die Schönheit des Naturparks Südschwarzwald präsentieren, sondern auch gezielt auf die Bedürfnisse von Familien eingehen.

Die Konzeption des Erlebnispfads wird nun in die nächste Phase übergehen, wobei die Gemeinde eng mit den beteiligten Partnern und Fachexperten zusammenarbeitet. Ziel ist es, eine einzigartige Verbindung von Naturerlebnis, Umweltbildung und familienfreundlichen Aktivitäten zu schaffen. Der Erlebnispfad soll nicht nur lokale Bewohner anziehen, sondern auch Besucher aus der Region und darüber hinaus ansprechen.

Mit dem Förderbescheid unterstreicht das Regierungspräsidium die Bedeutung des Naturparkprojekts und würdigt die Gemeinde für ihr Engagement im Umweltschutz und der Förderung nachhaltiger Freizeitmöglichkeiten.

Kontakt

Gemeinde Biederbach
Tel.: 07682/9116-0
E-Mail: gemeinde@biederbach.de

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