Meldung vom 16. März 2026

Bürgerbüro in der Zeit vom 20. - 24.03.26 nur teilweise besetzt bzw. geschlossen!

Das Bürgerbüro (Urlaub Frau Herr) ist am Freitag, den 20. sowie am Dienstag, den 24. März 2026 nur teilweise besetzt, so dass nicht alle Angeleitenheiten im Einwohnerwesen und Gewerbeamt in dieser Zeit bearbeitet werden können. Am Montag, den 23. März 2026 ist das Bürgerbüro geschlossen. Rufen Sie daher erst unter der Tel-Nr. 07682 9116-0 (Zentrale) an, um abzuklären, ob ihr Anliegen dennoch bearbeitet  werden kann oder vereinbaren einen Termin.
Wir bitten um Verständnis und Beachtung. Vielen Dank
Ihr Bürgerbüroteam

Meldung vom 11. März 2026

Sammeluntersuchung der Eigenwasserversorgungsanlagen im April 2026

Die von der Gemeindeverwaltung wieder organisierte Sammeluntersuchung für die Betreiber von Eigenwasserversorgungsanlagen (Außenbereich) findet dieses Jahr am 13. + 14. April 2026 in der 16. KW statt. Der genaue Termin wird Ihnen wieder nach Auftragsvergabe per Brief oder E-Mail direkt vom SchwarzwaldWasser Labor mitgeteilt. Aufgrund der neuen Datenschutzverordnung muss jeder Eigenwasserversorger einem Labor jedes Jahr erneut schriftlich einen Auftrag zur Wasseruntersuchung erteilen. 
Wer also an der Sammel-Eigenwasseruntersuchung in der Gemeinde Biederbach wieder teilnehmen möchte, muss für das Jahr 2026 erneut einen Auftrag zur Beprobung direkt beim Labor oder bei der Gemeinde Biederbach schriftlich stellen.
Das Auftrags-Formular zur Beprobung kann bei der Gemeindeverwaltung abgeholt, per Mail an herr@biederbach.de angefordert sowie hier (PDF, 324 KB) (Auftrag zur Sammelwasseruntersuchung )ausgedruckt werden.
Das ausgefüllte und unterschriebene Formular bitte bei der Gemeindeverwaltung beim Bürgerbüro bis 30.03.2026 abgeben und wird dann gesammelt an das SchwarzwaldWasser Labor weitergeleitet.
Info´s zur Sammeluntersuchung erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung/Bürgerbüro Frau Herr unter der Tel.-Nr. 07682/9116-17 oder schreiben Sie einfach eine Mail an herr@biederbach.de.
Die Preise für die Untersuchung für Eigenwasserversorger 2026 sind wie folgt festgesetzt:  
C-Anlage OHNE Abgabe an Dritte (jährlich)                                                 103,40 €
C-Anlage OHNE Abgabe an Dritte (alle 5 Jahre)                                        297,40 €
B-Anlage MIT Abgabe an Dritte (jährlich; Vermietung u.a.)                              122,40 €
B-Anlage MIT Abgabe an Dritte (Vermietung u.a.)  alle 3 Jahre              1.125,40 €
Zuzüglich Mehrwertsteuer

Die angegebenen Preise sind Komplettpreise und gelten je Untersuchung pro Objekt und beinhalten Anfahrt, Probeentnahme zzgl. Mehrwertsteuer (19 %) und gelten nur für die Sammeluntersuchung. Für die Übermittlungskosten des Ergebnisses direkt an das Gesundheitsamt wird zusätzlich eine Gebühr in Höhe von 15,00 € sowie ein Energiekostenzuschlag in Höhe von 3,9 % auf den Gesamt-Nettobetrag erhoben. Das Prüfergebnis wird ihnen zusammen mit der Rechnung direkt vom Labor zugesandt. 
Ihre Gemeindeverwaltung 

Meldung vom 09. März 2026

Betreuungsbedarfsermittlung Ganztagsbetreuung in den Ferien für Erstklässler

Ab dem kommenden Schuljahr besteht in Baden-Württemberg ein Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für einen Großteil der Schulferien für Erstklässler. Die Gemeinden Biederbach, Elzach, Gutach im Breisgau, Simonswald und Winden im Elztal möchten diese Betreuung gemeinsam organisieren.

Betreuungszeit:  8 Stunden
Betreuungsort:   Grundschule Zweitälerland, Gutach im Breisgau
Kosten:                ca. 30 € pro Betreuungstag (inkl. Verpflegung)

Um den Bedarf zu ermitteln, bitten wir um Ihre Mithilfe durch Ausfüllen dieses Formulars. Dies dient ausschließlich der Information und ist somit rechtlich nicht bindend.

👉 Link zur Umfrage: https://eveeno.com/bedarfsplanung

Herzlichen Dank!

Meldung vom 02. März 2026

Einwohnermeldeamt - Zuzug in die Gemeinde Biederbach

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass bei einem Zuzug in die Gemeinde Biederbach eine gesetzlich vorgeschriebene Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter vorgelegt werden muss. Diese können Sie hier (PDF, 70 KB) aufrufen, ausdrucken und zur Anmeldung (ausgefüllt und unterschrieben vom Vermieter) beim Bürgerbüro vorlegen. Eine Abmeldung an Ihrem bisherigen Wohnort innerhalb von Deutschland ist nicht notwendig, da dies automatisch mit dem sogenannten elektronischen Meldeschein erfolgt. Jedoch ist eine Abmeldung ins Ausland bei Ihrem bisherigen Wohnort notwendig.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne zu unseren üblichen Öffnungszeiten von Montag - Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr oder zusätzlich am Dienstagnachmittag von 14.00 bis 18.00 Uhr an das Bürgerbüro unter der Tel.Nr. 07682 9116-17 bzw. Zentrale unter der Tel.Nr. 07682 9116-0 oder per Mail an herr@biederbach.de bzw. gemeinde@biederbach.de wenden.
Ihre Gemeindeverwaltung Biederbach

Meldung vom 01. März 2026

Rauchverbot im Wald vom 1. März bis 31. Oktober

Das Kreisforstamt weist darauf hin, dass in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober ein Rauchverbot im Wald gilt. Das Forstamt bittet Waldbesucherinnen und Waldbesucher beim Aufenthalt im Wald besonders achtsam zu sein und Feuer oder Rauchentwicklung unter der europaweiten Telefonnummer 112 zu melden.

Meldung vom 17. April 2025

Erfassung wertvoller Biotope durch die Offenland-Biotopkartierung 2025 in unserer Gemeinde

Geschützte Biotope gehören zu den Kleinoden unserer Landschaft. Sie sind unersetzbare Lebensräume für zahlreiche bedrohte Arten und geben unserer schönen Heimat ihr vielfältiges Gesicht. Die Kartierung dieser wertvollen Flächen durch die Offenland-Biotopkartierung zeichnet gleichsam eine Schatzkarte der Natur. Die LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg hat den gesetzlichen Auftrag, die geschützten Biotope in regelmäßigem Turnus zu erfassen. Die von der LUBW beauftragten fachlich qualifizierten Kartiererinnen und Kartierer werden 2025 in Gemeinden in den Kreisen Calw, Emmendingen, Neckar-Odenwald-Kreis, Ludwigsburg und Ravensburg unterwegs sein. Kartiert wird vom Frühling bis in den Herbst im gesamten Gemeindegebiet außerhalb des geschlossenen Siedlungsbereiches, des Waldes und von Verkehrsflächen. Dabei werden auch artenreiche Mähwiesen erfasst, für die Baden-Württemberg eine besondere Verantwortung trägt. Die Daten werden anschließend digitalisiert und nach umfangreicher Qualitätsprüfung voraussichtlich im November 2026 über den Daten- und Kartendienst der LUBW ( https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/ ) zur Verfügung gestellt. Die Kartierung der LUBW hat dabei rein deklaratorischen Charakter: Der Schutz von Biotopen gilt unmittelbar per Gesetz: sobald eine Fläche die charakteristischen Merkmale eines geschützten Biotopes aufweist, ist diese Fläche geschützt und das Biotop darf nicht erheblich beeinträchtigt oder zerstört werden. Der Schutzstatus wird nicht durch die Kartierung vergeben. Die Daten der Kartierung unterstützen die Betroffenen aber dabei, ihre bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen besser zu erkennen und zu berücksichtigen. Sie sind zudem Grundlage für eine landwirtschaftliche Förderung auf diesen Flächen. In unserer Gemeinde werden 2025 Kartierungen der Vegetation im Rahmen der landesweiten Offenland-Biotopkartierung durchgeführt. Im Rahmen dieser Erhebungen ist es den Kartierenden als Beauftragten der LUBW grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten (§ 52 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg). Die Kartierenden sind in der Regel allein im Gelände unterwegs. Eine Zuordnung von Ergebnissen zu Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern oder Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern findet bei der Erfassung und Auswertung der Kartierungen nicht statt. Es werden auch keine dauerhaften Markierungen auf der Fläche vorgenommen. Zu Beginn der Kartierungen sind Informationsveranstaltungen im Mai im Gelände vorgesehen, bei denen interessierte Personen einen Einblick in die Offenland-Biotopkartierung gewinnen. Bei Interesse an der Informationsveranstaltung finden Sie weiterführende Informationen rechtzeitig auf der Internetseite der LUBW unter: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/offenland-biotopkartierung , Rubrik „Aktuelles“. Alternativ wenden Sie sich an folgende E-Mail-Adresse: Offenlandbiotopkartierung@lubw.bwl.de oder an die zentrale Telefonnummer 0721/5600-0. Termine, Uhrzeiten und Treffpunkte vor Ort werden Ihnen dann rechtzeitig spätestens Ende April mitgeteilt. Nach Abschluss der Erhebungen werden die Daten der Öffentlichkeit über den Daten- und Kartendienst der LUBW ( https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/ ) zur Verfügung gestellt. Sobald die Daten abrufbar sind, erfolgt eine gesonderte Mitteilung an unsere Gemeinde. Weitere Informationen zur Offenland-Biotopkartierung finden Sie im Internet unter  https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/offenland-biotopkartierung . In einigen Gemeinden im Kreis finden auf einzelnen Stichprobenflächen weitere Kartierungen statt (Tiere, Pflanzen und Lebensräume). Die betroffenen Gemeinden werden zeitnah gesondert informiert.
Meldung vom 18. Mai 2020

Förderbescheid für neuen Erlebnispfad in Biederbach

Am 18. Mai 2020 erhielt die Gemeinde erfreuliche Nachrichten: Der Förderbescheid des Regierungspräsidiums für die Konzeption eines neuen Erlebnispfads im Naturpark Südschwarzwald wurde bewilligt. Dieser bedeutende Schritt ist das Ergebnis der konsequenten Bemühungen der Gemeinde, die Natur und Umwelt zu schützen sowie gleichzeitig ein attraktives Angebot für Familien zu schaffen.

Die Fördermittel, gemäß den Verwaltungsvorschriften des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Gewährung von Zuwendungen für Naturparke in Baden-Württemberg, ermöglichen es der Gemeinde, einen innovativen Erlebnispfad zu entwickeln. Dieser Pfad wird nicht nur die Schönheit des Naturparks Südschwarzwald präsentieren, sondern auch gezielt auf die Bedürfnisse von Familien eingehen.

Die Konzeption des Erlebnispfads wird nun in die nächste Phase übergehen, wobei die Gemeinde eng mit den beteiligten Partnern und Fachexperten zusammenarbeitet. Ziel ist es, eine einzigartige Verbindung von Naturerlebnis, Umweltbildung und familienfreundlichen Aktivitäten zu schaffen. Der Erlebnispfad soll nicht nur lokale Bewohner anziehen, sondern auch Besucher aus der Region und darüber hinaus ansprechen.

Mit dem Förderbescheid unterstreicht das Regierungspräsidium die Bedeutung des Naturparkprojekts und würdigt die Gemeinde für ihr Engagement im Umweltschutz und der Förderung nachhaltiger Freizeitmöglichkeiten.

Kontakt

Gemeinde Biederbach
Tel.: 07682/9116-0
E-Mail: gemeinde@biederbach.de

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