Leistungen

Ausländer-Tagesjagdschein beantragen

Wenn Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und in Deutschland für kurze Zeit jagen möchten, können Sie einen Ausländer-Tagesjagdschein beantragen.

Onlineantrag und Formulare

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Sie besitzen keine deutsche Staatsangehörigkeit.
  • Sie verfügen über die jagd- und waffenrechtlichen Erlaubnisse Ihres Heimatlandes.
  • Sie haben eine gültige Jagd-Haftpflichtversicherung nach § 17 Absatz 1 Bundesjagdgesetz (BJagdG) mit einer Deckungssumme von mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden.

Verfahrensablauf

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis
  • jagd- und waffenrechtliche Erlaubnisse Ihres Heimatlandes
  • Nachweis über eine Jagd-Haftpflichtversicherung nach § 17 Absatz 1 Bundesjagdgesetz (BJagdG) mit einer Deckungssumme von mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden

Kosten

  • Gebühr: 35,00 Euro
  • Jagdabgabe: 25,00 Euro

Bearbeitungsdauer

keine Angaben

Hinweise

keine

Vertiefende Informationen

keine

Rechtsgrundlage

§ 15 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

Freigabevermerk

08.10.2026 LRA Emmendingen, FB 241

Kontakt

Gemeinde Biederbach
Tel.: 07682/9116-0
E-Mail: gemeinde@biederbach.de

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