422 Kfz-Zulassungsstelle
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Fachbereichsleiter Kfz-Zulassung
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Hinweis: Zulassung von Fahrzeugen
Die Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde darf steuerpflichtige Fahrzeuge nur noch zulassen, wenn der/die Fahrzeughalter/in:
- ein ausgefülltes und unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer vorlegt (bei abweichendem Kontoinhaber ist die Unterschrift von Kontoinhaber und Halter erforderlich) und
- der/die Fahrzeughalter/in bei den Zollämtern des Bundes keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände hat und keine diesbezüglichen Nebenleistungen schuldet. Auskünfte über evtl. Steuerrückstände kann nur das zuständige Zollamt erteilen.
Eine Zulassung kann nur erfolgen, wenn der Fahrzeughalter keine offenen Gebühren und Auslagen aus früheren oder aktuellen Zulassungsvorgängen beim Landratsamt Emmendingen hat.
Bei jedem Vorgang sollten bitte künftig immer die bisherigen Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und -schein) vorgelegt werden.
Leistungen
- Anhänger Kraftfahrzeug - Zulassung beantragen
- Ausfuhrkennzeichen beantragen
- Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot beantragen
- Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
- Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen
- Kennzeichen - Diebstahl oder Verlust melden
- Kraftfahrzeug - Technische Änderungen melden
- Kraftfahrzeug - Ummeldung beantragen
- Kraftfahrzeug - Verkauf melden
- Kraftfahrzeugkennzeichen oder Plaketten - bei Unleserlichkeit oder Beschädigung ersetzen
- Kurzzeitkennzeichen beantragen
- Oldtimerkennzeichen beantragen
- Rotes Dauerkennzeichen (Händlerkennzeichen) beantragen
- Saisonkennzeichen beantragen
- Umweltplakette/Feinstaubplakette kaufen
- Wechselkennzeichen beantragen
- Wunschkennzeichen beantragen oder reservieren
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II - nach Verlust oder Diebstahl Ersatz beantragen
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II - Namensänderung melden
Formulare und Onlinedienste
- Antrag auf Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens (Landratsamt Emmendingen)
- Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
- Erklärung über den Verlust von Fahrzeugunterlagen (Landratsamt Emmendingen)
- Erklärung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Gebührenübersicht Zulassungsgebühren ab dem 01.09.2023
- KFZ An-, Ab- oder Ummelden
iKfz 4
- Umweltplakette Stuttgart
Mit diesem Onlinedienst können auch für Fahrzeuge, die nicht in Stuttgart zugelassen sind, Umweltplaketten beantragt werden. Sollte Ihr Stadt- oder Landkreis keinen Onlinedienst anbieten, können Sie daher auch diesen Onlinedienst nutzen.
- Wunschkennzeichen beantragen
Kontakt
Gemeinde Biederbach
Tel.: 07682/9116-0
E-Mail: gemeinde@biederbach.de