Rauchverbot im Wald vom 1. März bis 31. Oktober

Das Kreisforstamt weist darauf hin, dass in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober ein Rauchverbot im Wald gilt. Das Forstamt bittet Waldbesucherinnen und Waldbesucher beim Aufenthalt im Wald besonders achtsam zu sein und Feuer oder Rauchentwicklung unter der europaweiten Telefonnummer 112 zu melden.Die Polizeiverordnung des Landratsamtes Emmendingen über das Verbot des Anzündens oder Unterhaltens von Feuer oder offenen Lichtes im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 m vom Wald wurde am 12. August 2023 aufgehoben.

Kontakt

Gemeinde Biederbach
Tel.: 07682/9116-0
E-Mail: gemeinde@biederbach.de

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