Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Gemeinde Biederbach ist bemüht, ihren Internetauftritt in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.biederbach.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Punkte nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
- Wir haben noch kein Video in Gebärdensprache, dieses wird nachgereicht.
Unverhältnismäßige Belastung
- PDF-Dateien:
Die PDF-Dateien auf der Website werden nach und nach überprüft und gemäß der Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet. Wegen der Menge an Inhalten nimmt dies jedoch einiges an Zeit in Anspruch.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 26.11.2020 erstellt. Die Erklärung wurde zuletzt am 25.08.2025 überarbeitet.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Können Sie etwas nicht verstehen?
Können Sie etwas nicht lesen?
Können Sie etwas nicht hören?
Können Sie unsere Internetseite schwer bedienen?
Dann melden Sie sich bei uns.
Wir helfen Ihnen.
Sie können uns eine E-Mail schreiben.
Oder Sie können uns anrufen.
Oder Sie können uns einen Brief schicken.
Gemeinde Biederbach
Dorfstraße 18
79215 Biederbach
gemeinde@biederbach.de
07682 9116-10
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass dieser Internetauftritt nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Person darüber informieren.
Falls die Gemeinde Biederbach nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentraums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.