
Vormundschaft und rechtliche Betreuung
Menschen, die sich um ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht selbstständig kümmern können, benötigen eine Vertretung.
Die Interessen solcher Erwachsener nimmt ein rechtlicher Betreuer wahr, wenn deren Angelegenheiten nicht anderweitig - vor allem durch eine vorsorgebevollmächtigte Person - besorgt werden können.
Das Gericht bestellt einen Vormund zum Beispiel
- für Minderjährige ohne lebenden Elternteil oder
- wenn beiden Elternteilen die elterliche Sorge durch gerichtliche Entscheidung entzogen wurde.
Vertiefende Informationen
Zugehörige Leistungen
- Aufwendungsersatz für einen Vormund beantragen
- Beistand für das Gerichtsverfahren zur Vormundbestellung bestimmen
- Rechtliche Betreuung - Aufwendungsersatz beantragen
- Rechtliche Betreuung - Bestellung beantragen
- Verein als Vormund - Erlaubnis beantragen
- Vergütung als Berufsvormund oder Berufsbetreuer beantragen
- Vormund bestellen
- Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung im Zentralen Vorsorgeregister registrieren lassen
Kontakt
Gemeinde Biederbach
Tel.: 07682/9116-0
E-Mail: gemeinde@biederbach.de