Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit
411 Kreispolizei, Waffen
Bei der Wahrnehmung allgemeiner polizeilicher Aufgaben nach dem Polizeigesetz Baden-Württemberg ist die jeweilige Zuständigkeit aufgeteilt auf die Polizeivollzugsstellen (Polizeipräsidien, Polizeireviere und -posten), die Kreispolizeibehörden (Landratsämter, kreisfreie Städte und große Kreisstädte) und die Ortspolizeibehörden (Gemeinden).
Außerdem haben die Kreispolizeibehörden Funktionen in bestimmten Bereichen des speziellen Polizeirechts.
Zur Kreispolizeibehörde gehören (auszugsweise) die nachfolgend aufgeführten Aufgaben:
- Widerspruchsbehörde für angefochtene Entscheidungen der Ortspolizeibehörden Bsp. Entscheidung über einen Widerspruch gegen die Anordnung eines Leinen-/Maulkorbzwangs für gefährliche Hunde
- Durchführung des Waffen- und Sprengstoffgesetzes
Ausstellung von Waffenbesitzkarten, Waffenscheinen,
Kleinen Waffenscheinen, Europäischen Feuerwaffenpässen,
Erlaubnissen nach dem SprengG - Durchführung von Maßnahmen nach dem Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG)
Anordnung einer (zwangsweisen) Untersuchung psychisch Kranker beim Gesundheitsamt - Vollzug des Versammlungsgesetzes
Entgegennahme und Bearbeitung von Anmeldungen versammlungsrechtlicher Veranstaltungen (Demonstrationen)
Servicecenter
Falls Sie Ihr Anliegen persönlich mit uns besprechen wollen, dann Vereinbaren Sie einen Termin mit dem jeweiligen Ansprechpartner.
Kontakt
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Montag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Persönlicher Kontakt
J. Piefke
- Kreispolizeibehörde
- Widerspruchsverfahren der Ortspolizeibehörden
- Waffen-Sprengstoff-Munitionswesen
- Vereinsrecht
- Maßnahmen nach dem Psychisch Kranken-Hilfe-Gesetz
- Versammlungsgesetz
- Lotterien
Herr M. Haas
- Kreispolizeibehörde
- Widerspruchsverfahren der Ortspolizeibehörden
- Waffen-Sprengstoff-Munitionswesen
- Vereinsrecht
- Maßnahmen nach dem Psychisch Kranken-Hilfe-Gesetz
- Versammlungsgesetz
- Lotterien
Leistungen
- Erlaubnis zum nicht gewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
- Gewerbliche Herstellung von Waffen - Erlaubnis beantragen
- Gewerbsmäßige Waffenherstellung und/oder gewerbsmäßiger Waffenhandel - Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder Zweigstelle anzeigen
- Handel mit Waffen - Erlaubnis beantragen
- Kleinen Waffenschein beantragen
- Ortsfeste Schießstätte - Erlaubnis für Betrieb beantragen
- Ortsveränderliche Schießstätte - Erlaubnis für Betrieb beantragen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung nach der 1. Sprengstoffverordnung beantragen
- Unterbringung psychisch kranker Menschen nach dem PsychKHG
- Versammlung anmelden
- Waffenbesitzkarte beantragen
- Waffenbesitzkarte im Erbfall beantragen
- Waffenschein beantragen
Formulare und Onlinedienste
- Anmeldung einer Versammlung gem. § 14 Versammlungsgesetz
- Antrag auf Erteilung / Verlängerung einer Erlaubnis nach § 27 SprengG (Landratsamt Emmendingen)
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 7 Sprengstoffgesetz (SprengG) (Landratsamt Emmendingen)
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (kleiner Waffenschein (Landratsamt Emmendingen)
- Antrag auf Erteilung einer Erwerbserlaubnis nach § 10 Abs. 1 Waffengesetz bei vorhandener grüner Waffenbesitzkarte
- Antrag auf Erteilung einer Waffenhandelserlaubnis nach § 21 WaffG
- Antrag auf Erteilung einer Waffenhandels- oder einer Waffenherstellungserlaubnis nach § 21 WaffG (Landratsamt Emmendingen)
- Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis
- Antrag auf Erteilung eines Befähigungsscheins nach § 20 Sprengstoffgesetz (SprengG) (Landratsamt Emmendingen)
- Antrag europäischer Feuerwaffepass
Kontakt
Gemeinde Biederbach
Tel.: 07682/9116-0
E-Mail: gemeinde@biederbach.de