Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

313 Förderung von Kindertagesbetreuungen

Der Besuch eines Kindes in einer Kindertageseinrichtung (Kinderkrippe, Kindergarten, Hort oder einer anderen Einrichtung) ist gebührenpflichtig. Diese Gebühr kann auf Antrag ganz oder teilweise vom Jugendamt übernommen werden, wenn den Eltern/Erziehungsberechtigten und dem Kind diese Gebühr aufgrund ihres Einkommens nicht zumutbar ist.

Die Kostenübernahme kann nur auf Antrag und in der Regel ab Beginn des Antragsmonats erfolgen. Stellen Sie den Antrag daher spätestens in dem Monat, ab dem Ihr Kind die Kindertageseinrichtung besucht. Der entsprechende Antrag (s. unter Formulare) ist vollständig ausgefüllt und mit eigenhändiger Unterschrift vorzulegen. Sofern die Leistungen bewilligt werden, ist nach dem Leistungszeitraum (in der Regel Leistungszeitraum = 1 Jahr) ein erneuter Antrag zu stellen. Die Weitergewährung erfolgt folglich wieder ab dem Antragsmonat.

Hinweise: Zusätzliche Aufwendungen wie Essensgelder und Ähnliches übernimmt das Jugendamt nicht. Für rein schulische Betreuungsangebote, wie z. B. verlässliche Grundschule, Kernzeitbetreuung und Ganztagsschulen sowie für sämtliche Angebote der Nachmittags- und Hausaufgabenbetreuung gibt es keine Kostenübernahme durch das Jugendamt.

Rechtsgrundlagen

  • § 22 - 24 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) - Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
  • § 90 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) - Pauschalierte Kostenbeteiligung - Zumutbare Belastung
  • § 82 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) - Begriff und Feststellung des Einkommens
  • § 85 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) - Einkommensgrenze

Hausanschrift

Bahnhofstraße 2-4
79312 Emmendingen
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Persönlicher Kontakt

Herr Thomas Veith

Fachbereichsleiter Unterhaltsvorschuss / Förderung von Kindertagesbetreuungen

Gebäude Markgrafenstraße 4-6
Frau V. Blazejewski
Gebäude Markgrafenstraße 4-6

Förderung von Kindertagesbetreuungen Dr- Ho

Frau K. Leonhardt
Gebäude Markgrafenstraße 4-6

Förderung von Kindertagesbetreuungen

Frau S. Nußbaumer
Gebäude Markgrafenstraße 4-6

Förderung von Kindertagesbetreuungen Hr - N

Frau B. Weiß
Gebäude Markgrafenstraße 2-4

Förderung von Kindertagesbetreuungen A - Do

Frau S. Weber
Gebäude Markgrafenstraße 6-8

Förderung von Kindertagesbetreuungen T - Z

Kontakt

Gemeinde Biederbach
Tel.: 07682/9116-0
E-Mail: gemeinde@biederbach.de

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