Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

311 Beistandschaften und Beurkundungen

Beistandschaft
Die Beistandschaft ist ein Angebot des Jugendamtes. Auf Ihren Wunsch unterstützen wir Sie dabei die Vaterschaft feststellen zu lassen und/oder Unterhaltsansprüche geltend zu machen. Für welchen Bereich Sie Hilfe benötigen, bestimmen Sie.

Vaterschaftsfeststellung
Sofern die Vaterschaft nicht amtlich festgestellt ist (oder das Kind als Kind des Ehemannes der Mutter) gilt, kann das Jugendamt als Beistand den Vater zur freiwilligen Vaterschaftsanerkennung auffordern. Die Vaterschaftsanerkennung wird nur mit Zustimmung der Mutter wirksam. Erfolgt keine freiwillige Anerkennung, kann das Jugendamt als Beistand eine Vaterschaftsklage führen.

Unterhaltsgeltendmachung
Der Beistand kann darüber hinaus zur Geltendmachung von Unterhalt bestellt werden. Hier kann ebenfalls freiwillige Anerkennung der Unterhaltsansprüche durch Urkunde (z.B. bei der Urkundsperson des Jugendamtes) oder gerichtliche Geltendmachung erfolgen. Hierzu gehören auch Auskunftsansprüche um die Höhe des Unterhaltes klären zu können und Zwangsvollstreckungen gegen die/den Unterhaltspflichtige(n), wenn diese(r) nicht freiwillig zahlt.

Die Einkommensverhältnisse der/des Unterhaltspflichtige(n) können sich wesentlich ändern. Es gehört dann zu den Aufgaben des Beistands, die Interessen des Kindes zu vertreten. Das ist beispielsweise der Fall, wenn das Einkommen der/des Unterhaltspflichtige(n) steigt und die Unterhaltszahlungen dementsprechend erhöht werden sollen.

Hausanschrift

Bahnhofstraße 2-4
79312 Emmendingen
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Besucheranschrift

Markgrafenstraße 4-6
79312 Emmendingen
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit

Montag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr

Persönlicher Kontakt

Frau Silvia Ernst

Fachbereichsleiterin Beistandschaften und Beurkundungen

  • Teningen mit Ortsteilen (A - H)
  • AsylbLG (A - Z)
Frau B. Burger

Beistandschaften und Beurkunden

  • Kenzingen
  • Simonswald


Frau A. Deschler

Beistandschaften und Beurkunden

  • Biederbach
  • Malterdingen
  • Reute
  • Riegel
  • Vörstetten
  • Herbolzheim mit Ortsteilen (L - R)
  • Teningen mit Ortsteilen (I - Z)
Frau S. Kern

Beistandschaften und Beurkundungen

  • Emmendingen mit Ortsteilen (M - Z)
  • Sasbach
  • Weisweil
Frau S. Römer

Beistandschaften und Beurkundungen

  • Emmendingen mit Ortsteilen (A - L)
  • Freiamt
Frau R. Rethaber

Beistandschaften und Beurkundungen

  • Bahlingen
  • Endingen mit Ortsteilen
  • Forchheim
  • Wyhl
  • Herbolzheim (A - K, S - Z)
Frau M. Schoner

Beistandschaften und Beurkundungen

  • Denzlingen
  • Sexau
  • Waldkirch (O - R, U - Z)
Frau L. Subat

Beistandschaften und Beurkundungen

  • Waldkirch mit Ortsteilen ( A - N, S - T)
Frau E. Vogele

Beistandschaften, Beurkundungen 

  • Elzach mit Ortsteilen 
  • Gutach mit Ortsteilen 
  • Rheinhausen 
  • Simonswald 
  • Winden 
  • Kenzingen N - R 
Frau S. Ruf
  • Auskünfte aus dem Sorgeregister
  • Führung Sorgeregister
  • Beistandschaften

Kontakt

Gemeinde Biederbach
Tel.: 07682/9116-0
E-Mail: gemeinde@biederbach.de

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