
303 Soziales Entschädigungsrecht / Schwerbehindertenrecht
Beschreibung
Durch das Schwerbehindertenrecht sollen Benachteiligungen von Behinderten so weit wie möglich kompensiert werden. So genießen schwerbehinderte Menschen z.B. besonderen Schutz und Förderung im Arbeitsleben oder haben ein Anrecht auf steuerliche Nachteilsausgleiche. Das Vorliegen der Behinderung - bewertet mit einem Grad der Behinderung (GdB) - werden im FB 30.3 festgestellt. Als Nachweis der Behinderung gegenüber Behörden, Arbeitgebern usw. werden hierzu Schwerbehindertenausweise ausgestellt.
Kontakt
Persönlicher Kontakt
Fachbereichsleiter Soziales Entschädigungsrecht, Schwerbehindertenrecht
Soziales Entschädigungsrecht, Kriegsopferfürsorge, Blindenhilfe
Soziales Entschädigungsrecht, Kriegsopferfürsorge, Blindenhilfe
Schwerbehindertenrecht
Schwebehindertenrecht
Schwebehindertenrecht
Schwebehindertenrecht
Schwerbehindertenrecht
Schwerbehindertenrecht
Ärztliche Gutachterin
Geschäftsstelle Behindertenbeauftragter
Sonstiges
Behindertenbeauftragter des Landkreises Emmendingen
Der Behindertenbeauftragte berät und und unterstützt den Landkreis in allen Fragen, die die Belange und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung betreffen. Die Tätigkeit wird ehrenamtlich ausgeübt und erfolgt unabhängig und weisungsungebunden.
Formulare und Onlinedienste
- Antrag auf Bundesblindenhilfe (Landratsamt Emmendingen)
- Antrag auf Bundesblindenhilfe - Weitergewährung (Landratsamt Emmendingen)
- Antrag auf Landesblindenhilfe (Landratsamt Emmendingen)
- Antrag auf Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (Landratsamt Emmendingen)
- Antrag zur Feststellung einer Behinderung (PDF)
Kontakt
Gemeinde Biederbach
Tel.: 07682/9116-0
E-Mail: gemeinde@biederbach.de