Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit
301 Hilfe zur Pflege
Da die gesetzliche Pflegeversicherung vom Gesetzgeber bewusst als „Teilkaskoversicherung“ ausgelegt wurde und diese nur in sehr begrenztem Maße erforderliche Pflegebedürfnisse abdeckt, sind im Rahmen der Hilfe zur Pflege sowohl für versicherte als auch nicht versicherte Personen in tatsächlichem und damit deutlich größerem Umfang ambulante und stationäre Leistungen zu erbringen.
Kontakt
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Montag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Persönlicher Kontakt
Frau C. Limberger
Telefon (0 76 41) 4 51-30 21
- Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Erstattung von Aufwendungen Anderer
- Frauenhaus
- Bestattungskosten
Formulare und Onlinedienste
- Anlage zum Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten - Entbindung vom Datenschutz (Landratsamt Emmendingen)
- Antrag auf Hilfe zur Pflege (Landratsamt Emmendingen)
- Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten
- Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten (Landratsamt Emmendingen)
- Beiblatt Aufenthalts- und Erwerbszeiten im Ausland
Beiblatt Aufenthalts- und Erwerbszeiten im Ausland - Merkblatt Hilfe zur Pflege
Merkblatt Hilfe zur Pflege - Übersicht notwendige Unterlagen für den Antrag auf Hilfe zur Pflege
Übersicht notwendige Unterlagen für den Antrag auf Hilfe zur Pflege - Vollmacht Hilfe zur Pflege
Vollmacht Hilfe zur Pflege - Vordruck Rücknahme des Antrags auf Übernahme der Bestattungskosten (Landratsamt Emmendingen)
Kontakt
Gemeinde Biederbach
Tel.: 07682/9116-0
E-Mail: gemeinde@biederbach.de