Stellenausschreibung hauptamtlicher Bürgermeister (m/w/d)

Die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters (m/w/d) der Gemeinde Biederbach (ca. 1.700 Einwohner) ist infolge Ablaufs der Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers zum 01. April 2026 neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. 

Die Wahl findet am Sonntag, den 18. Januar 2026, eine eventuell notwendig werdende Stich­wahl am Sonntag, den 01. Februar 2026, statt.

Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger m/w/d), die vor der Zu­lassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber (m/w/d) müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetztes eintreten. Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 und in § 28 Abs. 2 i. V. m.  14 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) genannten Personen.

Bewerbungen können spätestens am Montag, 22. Dezember 2025, 18:00 Uhr, schriftlich beim Vorsitzenden des Gemeinde­wahlausschusses, Gemeindeverwaltung Biederbach, Dorfstraße 18, 79215 Biederbach, in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ eingereicht werden.

Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungs­frist (siehe oben) nachzureichen:

  • 10 Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlbe­rechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblättern (Formblätter werden auf Anforderung des Bewerbers (m/w/d) unter Angabe des Namens und der Haupt­wohnung von der Gemeindeverwaltung Biederbach, Dorfstraße 18, 79215 Biederbach, kostenfrei ausgegeben);
  • eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung des Bewerbers (m/w/d) ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck;
  • eine eidesstattliche Versicherung des Bewerbers (m/w/d), dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 der GemO vorliegt auf amtlichem Vordruck;
  • Unionsbürger (m/w/d) müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eides­stattliche Versicherung auf amtlichem Vordruck abgeben, dass sie die Staats­angehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedsstaates besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaates über die Wähl­barkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgern (m/w/d) verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben.

Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendig werdenden Stichwahl auch die Teilnahme an der Stichwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nicht möglich (§ 10a Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes).  Ort und Zeit der persönlichen Vorstellung in einer öffentlichen Versammlung werden den Be­werbern (m/w/d) rechtzeitig mitgeteilt.

Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich wieder.

Hier finden Sie auch die komplette Stellenausschreibung: 

Stellenausschreibung hauptamtlicher Bürgermeister (m/w/d) (PDF, 158 KB)

Kontakt

Gemeinde Biederbach
Tel.: 07682/9116-0
E-Mail: gemeinde@biederbach.de

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