Polizeiverordnung des Landratsamtes Emmendingen - Feuerverbot!
Aufgrund der langanhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen sehr hohen Waldbrandgefahr, besteht im Wald ab sofort ein Feuerverbot (gemäß § 70 LWaldG). Das Anzünden oder Unterhalten von offeneme Feuer oder offenem Licht ist im Wald und in einem Abstand von weniger als 100 m vom Wald verboten.
Wir bitten um Beachtung!
Die Polizeiverordnung können Sie hier einsehen. (PDF, 117 KB)
(Erstellt am 14. August 2026)
Kontakt
Gemeinde Biederbach
Tel.: 07682/9116-0
E-Mail: gemeinde@biederbach.de
