Polizeiverordnung des Landratsamtes Emmendingen - Feuerverbot!

Aufgrund der langanhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen sehr hohen Waldbrandgefahr, besteht im Wald ab sofort ein Feuerverbot (gemäß § 70 LWaldG). Das Anzünden oder Unterhalten von offeneme Feuer oder offenem Licht ist im Wald und in einem Abstand von weniger als 100 m vom Wald verboten. 

Wir bitten um Beachtung! 

Die Polizeiverordnung können Sie hier einsehen.  (PDF, 117 KB)

Kontakt

Gemeinde Biederbach
Tel.: 07682/9116-0
E-Mail: gemeinde@biederbach.de

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