Einwohnermeldeamt - Zuzug in die Gemeinde Biederbach
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass bei einem Zuzug in die Gemeinde Biederbach eine gesetzlich vorgeschriebene Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter vorgelegt werden muss. Diese können Sie hier (PDF, 70 KB) aufrufen, ausdrucken und zur Anmeldung (ausgefüllt und unterschrieben vom Vermieter) beim Bürgerbüro vorlegen. Eine Abmeldung an Ihrem bisherigen Wohnort innerhalb von Deutschland ist nicht notwendig, da dies automatisch mit dem sogenannten elektronischen Meldeschein erfolgt. Jedoch ist eine Abmeldung ins Ausland bei Ihrem bisherigen Wohnort notwendig.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne zu unseren üblichen Öffnungszeiten von Montag - Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr oder zusätzlich am Dienstagnachmittag von 14.00 bis 18.00 Uhr an das Bürgerbüro unter der Tel.Nr. 07682 9116-17 bzw. Zentrale unter der Tel.Nr. 07682 9116-0 oder per Mail an herr@biederbach.de bzw. gemeinde@biederbach.de wenden.
Ihre Gemeindeverwaltung Biederbach
Kontakt
Gemeinde Biederbach
Tel.: 07682/9116-0
E-Mail: gemeinde@biederbach.de