Führerschein
Hier erfahren Sie
- wie Sie einen Führerschein erhalten können,
- welche Nachweise Sie benötigen und
- was Sie in diesem Zusammenhang noch alles wissen sollten.
Wenn Sie gewerbsmäßig Fahrgäste befördern, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet.
Die Befristung betrifft aber nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
Vertiefende Informationen
Zugehörige Leistungen
- Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen lassen
- Berufskraftfahrer-Qualifikation - Grundqualifikation nachweisen
- Berufskraftfahrer-Qualifikation - Weiterbildung nachweisen
- Berufskraftfahrer-Qualifikation - Zertifizierung als anerkannte Ausbildungsstätte beantragen
- Dienstfahrerlaubnis - zivile Umschreibung beantragen
- Eine Karteikartenabschrift beantragen
- Ersatzführerschein beantragen (nach Verlust oder Diebstahl)
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung verlängern
- Führerschein (ausländisch) - Umtausch beantragen
- Führerschein (befristet) - Verlängerung beantragen
- Führerschein beantragen
- Führerschein - Begleitetes Fahren ab 17 Jahren beantragen
- Führerschein - bei Namensänderung umtauschen
- Führerschein - Erweiterung beantragen
- Führerschein - nach Entziehung neu beantragen
- Führerschein - Umtausch in EU-Führerschein beantragen
- Internationalen Führerschein beantragen
- Kraftfahrzeug - Fahrerkarte beantragen
- Mofaprüfbescheinigung beantragen
- Unternehmenskarte
Freigabevermerk
24.06.2024 Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Kontakt
Gemeinde Biederbach
Tel.: 07682/9116-0
E-Mail: gemeinde@biederbach.de