Ein Erziehungsbeistand kann Ihrem Kind im Alltag, im Umgang mit Ihnen als Eltern und bei sozialen Problemen helfen. Mögliche Hilfen sind:
Hinweis: Im Unterschied zur "sozialpädagogischen Familienhilfe", konzentriert ein Erziehungsbeistand seine Hilfe weitgehend auf das betreffende Kind oder den jungen Menschen. Er bezieht, wenn möglich, das soziale Umfeld mit ein.
das örtliche Jugendamt
Jugendamt ist,
Hinweis: Die Städte Konstanz und Villingen-Schwenningen nehmen die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr.
Sie haben Probleme mit Ihrem Kind.
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt und schildern Sie die Probleme mit Ihrem Kind. Das Jugendamt beurteilt den Fall und entscheidet, ob ein Erziehungsbeistand für Ihr Kind geeignet ist. Es hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.
Wird die Hilfe bewilligt, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin sind der Ablauf, die Ziele und die Dauer der Hilfe festlegt.
Das Jugendamt überprüft in regelmäßigen Gesprächen den Fortschritt der Hilfe und ob Änderungen sinnvoll wären.
Hinweis: Üblicherweise erhalten Sie einen Erziehungsbeistand nur auf eigenen Wunsch. Bei straffälligen Jugendlichen kann das Gericht diesen als Teil der Strafe vorschreiben.
Die Kosten für die Hilfe trägt das Jugendamt.
Ausnahme: Bei straffälligen Jugendlichen, denen das Gericht einen Erziehungsbeistand vorschreibt, trägt es die Kosten unter Umständen nicht.
31 Jugendamt
Bahnhofstraße
2-4
79312
Emmendingen
Telefon: 07641/451-3101
Fax: 07641/451-143101
kreisjugendamt(@)landkreis-emmendingen.de
Sprechzeiten:
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:30 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr
Landratsamt Emmendingen
Bahnhofstraße
2-4
79312
Emmendingen
Telefon: 07641 451-0
Fax: 07641 451-1999
mail(@)landkreis-emmendingen.de
Sprechzeiten:
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:30 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am freigegeben.